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Eilverfahren zu Ceta: Karlsruhe erlaubt vorläufige Anwendung

Archivmeldung vom 13.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung im 24-Stunden-Eilverfahren unter Auflagen erlaubt, einer vorläufigen Anwendung des umstrittenen Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Ceta) bei einem Treffen der EU-Handelsminister am 18. Oktober zuzustimmen. Ein vorläufiges Scheitern von Ceta dürfte weitreichende Folgen für die weiteren Verhandlungen und zukünftige Handelsabkommen haben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Donnerstag in Karlsruhe.

Die Möglichkeit eines späteren Ausstieges aus dem Abkommen müsse aber sichergestellt werden. Geplant ist, das Abkommen im Rahmen des EU-Kanada-Gipfels am 27. und 28. Oktober zu unterzeichnen. In der Verhandlung ging es nicht um eine Entscheidung über das Freihandelsabkommen an sich, sondern darum, ob eine vorläufige Anwendung, bevor der Bundestag zugestimmt hat, verfassungskonform ist und ob eventuelle negative Folgen eines vorläufigen Inkrafttretens später wieder rückgängig gemacht werden können.

Mehr als 200.000 Menschen hatten gegen Ceta geklagt.

Über die Verfassungsbeschwerden soll zu einem späteren Zeitpunkt ausführlich verhandelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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