Wehrdienst und Kindergeld - geht das?
Mehr junge Menschen interessieren sich für den freiwilligen Wehrdienst. Das hat jüngst Bundeswehr-Generalinspekteur Carsten Breuer mitgeteilt. Im Gegensatz zum freiwilligen sozialen Jahr begründet das Ableisten eines freiwilligen Wehrdienstes bei einem volljährigen Kind für sich genommen noch keinen Anspruch auf Kindergeld. Und doch kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld ausgezahlt werden - der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert die Hintergründe und die Voraussetzungen. Weiter lesen …

