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Zwangsumwandlung russischer DRs von Unternehmen der TCS Gruppe

Freigeschaltet am 15.07.2025 um 09:41 durch Sanjo Babić
Deutschland und Russland: 2 Länder, eine gemeinsame Vergangenheit (Symbolbild)
Deutschland und Russland: 2 Länder, eine gemeinsame Vergangenheit (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die russische Regierung hat 2022 die ADR- und GDR-Programme für russische Aktiengesellschaften eingestellt. Die russische Registerführung hat nun die Zwangsumwandlung für Unternehmen der TCS Gruppe angekündigt. Betroffen sind zunächst Anleger der MD Medical Group, der Etalon Group PLC und der CIAN PLC.

Seit mittlerweile drei Jahren unterstützt die Energiekanzlei Goldenstein erfolgreich hunderte Mandanten bei der Umwandlung von ADR bzw. GDR und erklärt, wie betroffene Investoren jetzt handeln sollten.

Was sind Global Depositary Receipts (GDR)?

Global Depositary Receipts (GDR) sind genau wie auch American Depositary Receipts (ADR) Finanzinstrumente, die es Anlegern ermöglichen, in ausländische Unternehmen zu investieren, ohne die physischen Aktien direkt zu besitzen. Diese Hinterlegungsscheine werden durch Depotbanken ausgegeben und repräsentieren eine bestimmte Anzahl an Aktien eines Unternehmens. In Russland werden häufig Global Depositary Receipts (GDR) verwendet, die den internationalen Handel und den Zugang zu ausländischen Kapitalmärkten ermöglichen.

Warum wird eine Zwangsumwandlung der GDRs durchgeführt?

Im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 hat der Kreml weitreichende Finanzsanktionen erlassen. Unter anderem wurden sämtliche ADR- und GDR-Programme eingestellt. In der Folge wurden Investoren gezwungen, ihre ADRs und GDRs in russische Aktien umzuwandeln. Anlegern von Unternehmen der TCS Gruppe, die ihre GDR bisher nicht umgewandelt haben, droht nun ein Zwangsverkauf, wenn sie die letzte Möglichkeit zur Umwandlung jetzt nicht nutzen. Namentlich betroffen sind Investoren der MD Medical Group, der Etalon Group PLC und der CIAN PLC.

Welche Fristen müssen betroffene GDR-Inhaber beachten?

Zunächst wird der Beginn der Umwandlungsperiode mindestens drei Tage vor Beginn durch den russischen Registerführer angekündigt. Ab diesem Zeitpunkt läuft eine 120-Tage-Frist, innerhalb derer der Umwandlungsantrag gestellt werden muss.

Die Beantragung der Umwandlung ist komplex und bürokratisch. Unter anderem wird für die Beantragung eine notariell beglaubigte und vom Landgericht apostillierte Vollmacht benötigt.

Nach dem Eingang des Umwandlungsantrags wird der Antrag innerhalb von 20 Werktagen von der russischen Registerführung geprüft. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, wird innerhalb von weiteren 30 Werktagen eine Gutschrift der Aktien durchgeführt.

Nach der Einbuchung erhält der bisherige GDR-Inhaber Stammaktien und ist nun berechtigt, rückwirkend bis zu 3 Jahre die Auszahlung der Dividende zu beantragen.

Was sollten betroffene GDR-Inhaber beachten?

Da die Umwandlung der GDR komplex und die Frist für Antragsstellung kurz ist, sollten GDR-Inhaber frühzeitig und entschlossen handeln. Schon die Beschaffung der notwendigen Unterlagen kann mehrere Wochen dauern. Deshalb ist es ratsam, diese Unterlagen schon vor Bekanntgabe des Beginns der Umwandlungsperiode zu beschaffen und rechtssicher beglaubigen zu lassen.

Des Weiteren muss berücksichtigt werden, dass auch der Transport der Dokumente nach Russland mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Um die 120-Tage-Frist zu wahren, ist somit ein vorausschauendes und frühzeitiges Handeln unerlässlich.

Was passiert, wenn kein Antrag gestellt wird?

Stellt ein GDR-Inhaber der betroffenen Unternehmen innerhalb der Frist keinen Umwandlungsantrag, sollen die GDR am russischen Markt verkauft werden. Der Erlös wird abzüglich der Gebühren an den Inhaber ausgezahlt. Es gilt aber zu beachten, dass bei einem Zwangsverkauf einer großen Anzahl an GDR der Preis pro GDR stark variieren kann. Wird eine große Anzahl an GDR auf dem russischen Kapitalmarkt angeboten, ist mit einem Preisabsturz zu rechnen. Betroffene Anleger müssen damit rechnen, nur einen Bruchteil des aktuellen Wertes ihrer Anlage zu erhalten. Im Zuge eines Zwangsverkaufs laufen GDR-Inhaber zudem Gefahr, Dividendenzahlungen seit dem Jahr 2022 zu verlieren. Angesichts der hohen Dividendenzahlungen russischer Unternehmen in den Jahren vor 2022 bedeutet dies einen zusätzlichen erheblichen Schaden. "Wer jetzt nicht entschieden und zügig agiert, steht im schlimmsten Fall vor dem Totalverlust des eigenen Investments", so Dr. Magali Kolleck-Feser, Rechtsanwältin der Energiekanzlei Goldenstein.

Quelle: Energiekanzlei Goldenstein (ots)

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