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Urteil: Schmerzensgeld nach allergischer Reaktion in einem Flugzeug

Archivmeldung vom 05.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Auch Erfrischungstücher haben Risiken und Nebenwirkungen - zumindest für Menschen, die allergisch auf die Dämpfe reagieren. Darauf weist die Online-Plattform www.ferienretter.de hin. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach im April einem Fluggast Schmerzensgeld zu, weil das Servicepersonal einer Fluggesellschaft Erfrischungstücher verteilte, obwohl die Reisende eindringlich gewarnt hatte, sie reagiere allergisch darauf. (Az. 16 U 170/13)

Die Frau war mit einem Flugzeug von Indien nach Deutschland geflogen. Während des Fluges wurden dampfende Erfrischungstücher - sog. "Saunatücher" - ausgeteilt. Hierdurch wurde bei der Klägerin eine allergische Reaktion mit Atemnot ausgelöst, die eine ärztliche Behandlung notwendig machte. Am Zielflughafen wartete zudem ein Notarzt auf die Dame. Die verlangte anschließend von der Fluggesellschaft Schmerzensgeld.

Das OLG Frankfurt urteilte: Die Frau könne ein Schmerzensgeld verlangen, weil die allergische Reaktion durch eine typische, dem Luftverkehr eigentümliche Gefahr ausgelöst worden sei. Entscheidend für die Richter war, dass die Frau das Bordpersonal mehrfach vor den Folgen der Verteilung dieser Tücher gewarnt hatte. Die Mitarbeiter der Fluggesellschaft seien deshalb gehalten gewesen, die Austeilung der Tücher zu unterlassen oder die Klägerin so zu separieren, dass sie nicht beeinträchtigt würde.

Der Reisenden wurde aber auch ein Mitverschulden angerechnet. Es habe nämlich von ihr verlangt werden können, dass sie mit mehr Nachdruck auf ihre Situation aufmerksam gemacht hätte. Im Moment, als die Verteilung der Tücher begann, hätte die Klägerin notfalls aufstehen und laut "Halt" rufen müssen.

Quelle: alltours flugreisen gmbh (ots)

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