BGH billigt Baukostenzuschuss für Batteriespeicher

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur nicht verpflichtet ist, dem Betreiber eines örtlichen Elektrizitätsverteilernetzes die Erhebung eines Baukostenzuschusses für den Netzanschluss eines Batteriespeichers zu untersagen. Das teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit.
Der Beschluss des Beschwerdegerichts, der die Bundesnetzagentur zur
erneuten Entscheidung über den Antrag der Betreiberin von
Batteriespeichern verpflichtet hatte, wurde demnach aufgehoben. Der BGH
stellte fest, dass die Erhebung eines Baukostenzuschusses nach dem
Leistungspreismodell für netzgekoppelte Batteriespeicher nicht
diskriminierend sei. Zudem könnten Batteriespeicher auch netzdienliche
Wirkungen haben, die Gleichbehandlung im Sinne des Baukostenzuschusses
sei aber objektiv gerechtfertigt. Der Baukostenzuschuss erfülle eine
Lenkungs- und Steuerungsfunktion, indem er den Anschluss teurer mache,
je höher der Leistungsbedarf sei.
Die Bundesnetzagentur durfte
davon ausgehen, dass der Baukostenzuschuss in einem angemessenen
Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehe. Die Ansiedlung von
Batteriespeichern entlaste nicht zwingend das lokale Anschlussnetz, für
das der Baukostenzuschuss verlangt werde. Der Netzbetreiber habe einen
Entscheidungsspielraum, ob bei der Erhebung von Baukostenzuschüssen
Anreize für die Ansiedlung von Batteriespeichern gesetzt werden sollen
(Beschluss vom 15. Juli 2025 - EnVR 1/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur