BGH bestätigt Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme

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Im Verfahren gegen den Halle-Attentäter Stephan B. wegen einer Geiselnahme im Gefängnis in Burg hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit
mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer
Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurden den
Verletzten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zuerkannt.
Der
Angeklagte hatte am 12. Dezember 2022 versucht, aus der
Justizvollzugsanstalt Burg zu fliehen, wo er eine lebenslange
Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer Delikte verbüßte. Dabei nahm
er zwei Justizvollzugsbeamte als Geiseln. Nachdem er einen Beamten
freigelassen hatte, konnte der andere Beamte bei einem Fluchtversuch
entkommen, woraufhin der Angeklagte sein Vorhaben aufgab.
Die
Revision der Staatsanwaltschaft, die die unterbliebene Anordnung der
Sicherungsverwahrung beanstandete, wurde als unbegründet verworfen. Das
Landgericht hatte argumentiert, dass dem Sicherungsbedürfnis der
Allgemeinheit bereits durch das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg
entsprochen werde. Auch die Revision des Angeklagten bezüglich der
Adhäsionsentscheidung wurde mit Ausnahme einer formalen Ergänzung als
unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom
15. Mai 2025 - 6 StR 349/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur