BGH bestätigt Urteil gegen Londoner Fondsmanager wegen Cum-Ex

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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bestätigt. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Das Landgericht Bonn hatte die Angeklagten jeweils wegen
Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten
beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie hatten im
Jahr 2010 durch außerbörsliche Future-Kontrakte und unrichtige Angaben
beim Finanzamt nicht gezahlte Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt etwa 92 Millionen Euro
anrechnen und "erstatten" zu lassen. Beide Angeklagten erhielten für
ihre Beteiligung an den Geschäften jeweils rund 1,9 Millionen Euro, die
das Landgericht im Urteil eingezogen hat.
Die Revisionen der
Angeklagten, die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützt waren, wurden
vom Bundesgerichtshof verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts
rechtskräftig (Beschluss vom 27. Mai 2025 - 1 StR 364/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur