BGH: Fehler von Rettungsleitstelle müssen genauer untersucht werden

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Fall von Amtshaftung bei Rettungsleitstellen den Eltern eines nach der Geburt gestorbenen Kindes vorerst aus formalen Gründen Recht gegeben. Das Gericht der vorherigen Instanz hätte ein Sachverständigengutachten einholen müssen, um zu klären, ob im konkreten Fall eine Indikation zur sofortigen Entsendung eines Notarztes bestand, so der BGH in dem am Donnerstag gesprochenen Urteil (III ZR 417/23).
Dabei ging es um einen Rettungseinsatz im Januar 2017, bei dem ein
Notruf mehrfach weitergeleitet wurde und die werdende Mutter mit starken
Schmerzen erst nach über einer Stunde im Krankenhaus ankam. Das Kind
wurde dort durch Notsectio geboren, erlitt jedoch einen erheblichen
Gesundheitsschaden und verstarb 13 Monate nach der Geburt.
Die
Kläger hatten von den zuständigen Kommunalverwaltungen wegen
Amtspflichtverletzungen Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangt, unter
anderem weil zuerst nur ein Rettungswagen geschickt wurde, der Notarzt
erst später. In den ersten beiden Instanzen war die Klage abgewiesen
worden, da die Gerichte die Weiterleitungen der Notfallmeldungen nicht
als schadensverursachend ansahen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur