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Einer heizte für alle Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbar

Archivmeldung vom 04.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbarAufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt.
Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbarAufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Aufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Das führte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu, dass die gesamte Jahresabrechnung rechtswidrig wurde.

(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 73 C 54/21)

Der Fall: Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft war überrascht, als es feststellte, dass die Heizkosten für einen als Flur (Gemeinschaftseigentum) genutzten Raum ausschließlich ihm berechnet worden waren. Er focht deswegen die Jahresabrechnung an und konnte sich damit letztlich auch durchsetzen.

Das Urteil: Das Charlottenburger Amtsgericht ließ sich gar nicht erst auf die Frage ein, wie groß das Ausmaß des Abrechnungsfehlers nun eigentlich gewesen sei. Die Jahresrechnung sei wegen des irregulären Zustandekommens insgesamt für ungültig zu erklären - unabhängig von der rein rechnerischen Bedeutung des vorausgegangenen fehlerhaften Vorgehens.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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