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Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbarAufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt.

Damit wurde die Jahresabrechnung rechtlich anfechtbarAufgrund eines Fehlers wurden die Heizkosten für einen Flur auf einen bestimmten, einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS