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Wirtschaft uneins über Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilmarkts

Archivmeldung vom 27.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
KFZ Werkstatt  (Symbolbild)
KFZ Werkstatt (Symbolbild)

Bild: Andreas Portner / pixelio.de

Die Absicht der Bundesregierung, den Markt für Kfz-Ersatzteile zu liberalisieren, um kostengünstigere Reparaturen zu ermöglichen, hat in der Wirtschaft ein unterschiedliches Echo ausgelöst. Während der Verband der Automobilindustrie (VDA) die Pläne grundsätzlich ablehnt, kritisiert der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) lediglich Details. Der ADAC hingegen begrüßt die Gesetzespläne, wie das "Handelsblatt" berichtet.

Die Absicht der Bundesregierung, den Markt für Kfz-Ersatzteile zu liberalisieren, um kostengünstigere Reparaturen zu ermöglichen, hat in der Wirtschaft ein unterschiedliches Echo ausgelöst. Während der Verband der Automobilindustrie (VDA) die Pläne grundsätzlich ablehnt, kritisiert der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) lediglich Details. Der ADAC hingegen begrüßt die Gesetzespläne, wie das "Handelsblatt" berichtet. Laut eines Gesetzentwurfs des Justizministeriums sollen sichtbare Kfz-Ersatzteile künftig nicht mehr unter den Designschutz fallen, sofern sie für Reparaturzwecke ("Reparaturklausel") verwendet werden.

"Gerade in der EU ist immer wieder festzustellen, dass die Kosten für Teile, die Reparatur, aber auch die Versicherungsprämien keinesfalls dort niedriger sind, wo kein Designschutz für Teile besteht", heißt es in einer Stellungnahme des VDA zu den Gesetzesplänen, über die das "Handelsblatt" berichtet. Der Verband erwartet vielmehr große wirtschaftliche Nachteile für die heimische Branche, sollten die Schutzrechte bei Ersatzteilen künftig nicht mehr gelten. Dies käme einer "Legalisierung der Produktpiraterie gleich und würde einen Parameter für deutsche Standorte - den Designschutz - zur Disposition stellen". Mit der Folge, dass eine "große Zahl von Arbeitsplätzen" bedroht wäre. Der Gesetzentwurf versucht, den Bedenken an einer Stelle Rechnung zu tragen. So soll der designrechtliche Schutz von bereits eingetragenen Designs von der Neuregelung unberührt bleiben. Eine solche Einschränkung hält BGA-Präsident Holger Bingmann jedoch für einen Fehler.

Er befürchtet, dass dadurch die "überfällige Liberalisierung des Designrechts" ihre eigentliche Wirkung verfehlen könnte. "Will man die Autofahrer wirklich spürbar entlasten und damit den Sinn und Zweck des Gesetzes erfüllen, muss die dort enthaltene Reparaturklausel für alle Fahrzeuge gelten", sagte Bingmann der Zeitung. Denn nur dann werde ein Marktvolumen von drei Milliarden Euro für den Wettbewerb geöffnet. "Bleibt aber hingegen der im Referentenentwurf bislang vorgesehene Bestandsschutz erhalten, wird die beabsichtigte Wirkung verpuffen und das Gesetz zur reinen Kosmetik." Auch der ADAC hob die Vorteile der Regierungspläne hervor. "Nach unserer Ansicht zahlen die Autofahrer in Deutschland zu viel für Kfz-Ersatzteile wie Kotflügel oder Scheinwerfer", sagte der Vizepräsident des Autoclubs, Thomas Burkhardt, dem "Handelsblatt". Hier müsse der Markt liberalisiert werden. "Die Einführung einer Reparaturklausel zeigt nach Erfahrung aus anderen europäischen Märkten, dass die Preise für entsprechende Ersatzteile erheblich sinken könnten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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