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Fast 37 Prozent der älteren Lebensversicherungspolicen könnten gekündigt werden

Archivmeldung vom 02.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Gut ein Drittel aller älteren Lebensversicherungspolicen könnte nachträglich gekündigt werden, weil unter anderem die Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss mangelhaft oder gar nicht über Rücktrittsrechte belehrt wurden. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

"Eine frühere Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ergeben, dass 36,7 Prozent der Vertragsabschlüsse, die im Zeitraum von Mitte 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen worden sind, potenziell von einem Widerspruch betroffen sein können", heißt es in der Antwort. "Als Widerspruchsgrund kamen dabei auch andere Gründe als eine fehlerhafte Belehrung in Betracht, zum Beispiel der fehlerhafte oder nicht erfolgte Zugang der Versicherungsbedingungen oder eine unterbliebene Belehrung zum Widerspruchrecht."

Die Zahl der abgeschlossenen Neuverträge von Lebensversicherungen ist zudem in Deutschland von 2009 bis 2018 von 6,2 Millionen im Jahr auf 5,2 Millionen zurückgegangen, wie aus der Antwort hervorgeht. "Die Nullzinsfalle, in der sich die Lebensversicherungen befinden, wird durch das nachträgliche Widerspruchsrecht der Kunden zu einem Risiko von erheblicher Tragweite. Daraus kann schnell ein systemisches Risiko werden", warnte der FDP-Politiker Frank Schäffler.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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