Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk steht - Beide Tarifparteien stimmen zu

Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk steht - Beide Tarifparteien stimmen zu

Freigeschaltet am 13.10.2025 um 11:12 durch Sanjo Babić
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk  (2025) Bild: Guilio Coscia/ZVDH Fotograf: Guilio Coscia
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk (2025) Bild: Guilio Coscia/ZVDH Fotograf: Guilio Coscia

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf ein neues Tarifergebnis zum Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk geeinigt. Nach Zustimmung beider Tarifparteien kann der neue Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Dachdeckerhandwerk (TV Mindestlohn) nun in Kraft treten. Er gilt für drei Jahre - vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.

Kernpunkte des neuen Tarifvertrags Mindestlohn

Laufzeit: 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028

Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitskräfte)

  • Anhebung zum 1. Januar 2026 von derzeit 14,35 Euro auf 14,96 Euro·
  • Danach Einfrieren auf diesem Niveau bis Ende 2028

Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)

Anhebung in drei Stufen

  • 1. Januar 2026: 16,60 Euro
  • 1. Januar 2027: 17,10 Euro
  • 1. Januar 2028: 17,60 Euro

Mit diesem Ergebnis tragen die Tarifvertragsparteien sowohl den politischen als auch den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Durch die Anhebung um 3,8 Prozent im Jahr 2026 sowie um 3,0 und 2,9 Prozent in den Folgejahren bleibt der Mindestlohn 2 weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Beide Tarifparteien haben das Verhandlungsergebnis bis zum Ablauf der Erklärungsfrist am 2. Oktober 2025 angenommen.

Kommentare der Verhandlungsführer

ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, der auf Arbeitgeberseite die Verhandlungen führte, betont: "Mit diesem Tarifergebnis sichern wir einerseits faire Löhne im Dachdeckerhandwerk, andererseits schaffen wir Planungssicherheit für unsere Betriebe. Der Mindestlohn 1 wird künftig eng am gesetzlichen Niveau orientiert, damit bleibt der Anreiz für eine qualifizierte Ausbildung im Dachdeckerhandwerk erhalten. Zugleich sorgt die dreijährige Laufzeit für Stabilität in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit."

Carsten Burckhardt, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU und Verhandlungsführer für die Arbeitnehmer*innen, sagt: "Das Dachdeckerhandwerk zeigt, wie Tarifpartnerschaft funktionieren kann - fair, respektvoll und mit Vorbildcharakter für andere Handwerksbranchen. Nach intensiven, aber fairen Verhandlungen ist es gelungen, den Branchenmindestlohn für Helfer*innen auch in den kommenden Jahren oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns zu sichern. Zugleich wird der Mindestlohn für gelernte Fachkräfte deutlich angehoben. Damit erreichen wir spürbare Lohnsteigerungen für unsere Mitglieder - auch in Betrieben ohne Tarifbindung und in Entsendebetrieben. Wir schaffen Schutz vor Dumpingwettbewerb und sorgen für faire, verlässliche Arbeitsbedingungen. Das ist ein starkes Signal für die ganze Branche."

Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte albino in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige