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Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Fast 37 Prozent der älteren Lebensversicherungspolicen könnten gekündigt werden Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.
Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Lebensversicherungen dürfen höchstrichterlich als "Legaler Betrug" bezeichnet werden, da sie es sind.

Bild: Uwe Schlick / pixelio.de