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EGMR erlaubt "Pushbacks" von Migranten in Spanien

Archivmeldung vom 14.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Innenraum
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Innenraum

Foto: CherryX per Wikimedia Commons
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat sogenannte "Pushbacks" von Migranten in Spanien für zulässig erklärt.

Im konkreten Fall waren im August 2014 zwei Flüchtlinge aus Mali und Elfenbeinküste über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien gelangt und mit mindestens 70 andere Menschen umgehend nach Marokko "zurückgeschoben" worden – ohne Verfahren oder eine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. "Andere Länder werden diese Entscheidung als Blankoscheck für brutale Pushbacks verstehen", sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation ECCHR, die die Verfahren unterstützt hatte, am Donnerstag. Vorherige Instanzen hatten noch anders geurteilt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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