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Acht Bundesländer reagieren nur zögerlich auf Corona-Hilfen-Betrug

Archivmeldung vom 22.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
OOPS! Rein zufällig, versehentlich, was für ein Wunder...(Symbolbild)
OOPS! Rein zufällig, versehentlich, was für ein Wunder...(Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Mehrere Bundesländer haben nur langsam auf den Millionenbetrug mit Corona-Hilfen reagiert. Mitte der Woche fehlte noch aus der Hälfte aller Länder die für den automatischen Abgleich der Kontodaten vor Abschlagszahlungen notwendige "datenschutzrechtliche Freigabe" der Finanzverwaltung, geht aus einer Vorlage für eine Besprechung von Vertretern der Länder hervor, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.

Demnach gab es bis zum vergangenen Dienstag noch immer keine Freigabe für acht der insgesamt 21 Bewilligungsstellen aus acht Bundesländern: Brandenburg, Bremen, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass es Kriminellen gelungen ist, illegal hohe Unterstützungszahlungen zu erlangen. Das gelang auch deshalb, weil vor den Abschlagszahlungen durch den Bund kein automatischer Abgleich der Kontonummer aus dem Hilfsantrag mit den beim zuständigen Finanzamt hinterlegten Daten stattfand. Seit einer Woche soll standardmäßig ein Abgleich der IBAN-Daten bei Abschlagszahlungen von über 50.000 Euro durchgeführt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dafür externe Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) beauftragt, die nun manuell prüfen, weil ein automatischer Abgleich noch nicht möglich ist.

In Bremen versicherte man der Zeitung auf Nachfrage, die letzte Bewilligungsstelle habe ein Schreibe n mit der datenschutzrechtlichen Freigabe am Mittwoch nach der Sitzung übersandt, in Hessen teilte man mit, die Freigabe sei am Donnerstag erfolgt. In Schleswig-Holstein heißt es im Wirtschaftsministerium, die Freigabe für den Datenabgleich liege seit Freitag vor. "Selbst wenn die datenschutzrechtliche Freigabe schon vorgelegen hätte, ist es technisch noch gar nicht möglich, die Daten der Antragsteller automatisiert mit den bei der Finanzverwaltung hinterlegten Daten abzugleichen", sagte Staatssekretär Thilo Rohlfs (FDP). Die Software werde derzeit noch programmiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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