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Änderung des Waffenrechts: CSU-Fraktion unterstützt Sportschützen und Jäger

Archivmeldung vom 06.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gelassener Sportschütze im Schützenverein (Symbolbild)
Gelassener Sportschütze im Schützenverein (Symbolbild)

Bild: Dirk / pixelio.de

Mit einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag mit dem Koalitionspartner FW will die CSU-Fraktion erreichen, dass bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das zu ändernde deutsche Waffengesetz Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen nicht kriminalisiert werden. Ziel ist, eine unbürokratische und praktikable Umsetzung der EU Vorgaben ohne legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen.

"Wir sind klar gegen Verschärfungen im Waffenrecht, die keinen Sicherheitsgewinn bringen", sagt CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer: "Sportschützen, Jäger oder Brauchtumsschützen zu kriminalisieren ist der falsche Weg".

Besonders im Focus ist die sogenannte Bedürfnisprüfung, der zufolge Sportschützen Waffen nur dann besitzen dürfen, wenn sie nachweisen, mindestens einmal im Monat damit zu schießen. Diese Nachweise sind für Schützen, die mehrere Waffen für verschiedene Disziplinen besitzen oder auch Sammler schwer zu erbringen.

Mit dem Dringlichkeitsantrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auch weiterhin im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene für lebensnahe und praktikable Lösungen einzusetzen. Thomas Kreuzer: "Auch die CSU Abgeordneten im Bund ziehen mit uns hier an einem Strang. Genauso wie die Staatsregierung wollen wir alle unsere Schützen und Vereine nicht unnötig belasten."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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