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Wärmeversorger können Erstattungsanträge für Dezember stellen

Archivmeldung vom 18.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können ab sofort die Auszahlung ihres Erstattungsanspruchs oder einen Vorauszahlungsanspruch für die sogenannte "Soforthilfe Dezember" beantragen. Das teilten das Bundeswirtschafts- und das Finanzministerium am Donnerstagabend mit.

Der Bund will die Rechnung für den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme übernehmen. "Verbraucher müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Bundesfinanzminister Christian Lindner sprach von einem "wichtigen Baustein", um Bürger sowie Unternehmen "vor unvertretbaren Belastungen aufgrund sehr hoher Gas- und Wärmepreise zu schützen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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