Kabinett beschließt strenge Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der strengere Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen vorsieht. Das teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit.
Ziel sei es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen zu
schützen und die Transparenz zu erhöhen. Werbeaussagen wie
"klimafreundlich" oder "biologisch abbaubar" sollen demnach künftig nur
noch zulässig sein, wenn sie belegbar sind.
Der Gesetzentwurf
setzt zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Neben den Vorgaben für
Umweltaussagen sollen auch manipulative Designmuster bei
Finanzdienstleistungsverträgen verboten werden. So soll es unzulässig
sein, eine für den Unternehmer vorteilhafte Auswahlmöglichkeit optisch
hervorzuheben. Auch lange Klick-Pfade, die eine für den Verbraucher
vorteilhafte Entscheidung erschweren, sollen verboten werden.
"'Umweltfreundlich',
'klimaneutral', 'biologisch abbaubar': Solche Werbeaussagen klingen
erst einmal gut", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Viel zu oft bleibe aber unklar, was genau damit gemeint sei - und ob die
Aussage auch stimme. "Das wollen wir ändern: Wer mit Umweltaussagen
Werbung macht, soll seine Behauptungen auch belegen können."
Quelle: dts Nachrichtenagentur