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Sozialverbände fordern vorläufige Wohngeld-Auszahlung

Archivmeldung vom 18.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Grundeinkommen, Bargeld, Bezahlung, Lohn (Symbolbild)
Grundeinkommen, Bargeld, Bezahlung, Lohn (Symbolbild)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Angesichts der Wohngeld-Reform warnen Sozialverbände vor einer verzögerten Auszahlung ab dem 1. Januar und fordern pragmatische Lösungen. "Schon jetzt kommen die Ämter mit der Bearbeitung der Anträge kaum hinterher", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Die Prüfverfahren sind viel zu kompliziert und langwierig", so Bentele. "Die Wartezeiten werden sich weiter verlängern, wenn im Januar noch mehr Anspruchsberechtigte in den Schlangen vor den Ämtern stehen." Wohngeldberechtigte hätten allerdings meist keine Rücklagen, um ein paar Wochen oder Monate zu überbrücken. "Deshalb müssen die Wohngeldstellen von der Möglichkeit Gebrauch machen, das Wohngeld vorläufig auszuzahlen und auf eventuelle Rückzahlungsforderungen zu verzichten", sagte sie.

Die Voraussetzungen dafür habe das Ministerium geschaffen. Auch Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, fordert Pragmatismus. "Was es braucht sind bedarfsorientierte Abschlagszahlungen für alle mit geringem Einkommen, solange bis die Anträge bearbeitet und die Wohngeldzahlungen umgesetzt werden können", sagte er. "Es ist klar, dass die Umsetzung der geplanten Reform eine Herausforderung ist und die Verwaltungen auch angesichts von Personalknappheit ihre Zeit bis zur Umsetzung brauchen. Damit die Menschen aber umgehend die Hilfe bekommen, die sie benötigen, muss der Staat hier unbürokratisch in Vorleistung gehen", so Hesse.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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