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Wirtschaftsflügel der Union gibt neues Mindestlohn-Gutachten in Auftrag

Archivmeldung vom 21.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Carsten Linnemann
Carsten Linnemann

Foto: Euro2009-1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags muss sich erneut mit den Koalitionsplänen für den Mindestlohn befassen: Der Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT), Carsten Linnemann (CDU), hat die Bundestags-Juristen mit einem weiteren Gutachten beauftragt, wie er der "Rheinischen Post" sagte.

Linnemann weiter: "Ich will wissen, warum andere EU-Länder Ausnahmen vom Mindestlohn für junge Menschen bis zu einem bestimmten Alter festlegen können".  In den Niederlanden oder Großbritannien gebe es solche Sonderregelungen für junge Menschen bis zu bestimmten Altersgrenzen. Ausnahmen vom Mindestlohn für Jüngere müsse es geben, damit die duale Berufsausbildung für sie attraktiv bleibe.

Der Dienst war in einem ersten Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass Ausnahmen für Rentner, Studenten und andere Gruppen vom allgemeinen Mindestlohn verfassungswidrig seien.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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