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Justizminister Maas legt Vorratsdatenspeicherung auf Eis

Archivmeldung vom 06.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Heiko Maas Bild: SPD-Saar
Heiko Maas Bild: SPD-Saar

Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart will der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die umstrittene Vorratsdatenspeicherung vorerst nicht einführen. "Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht", sagte Maas im Gespräch mit dem "Spiegel".

 Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Richtlinie vollständig kassierten. "Damit wäre die ‚Geschäftsgrundlage‘ für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis."

Der Justizminister kündigte zudem an, die Bürgerrechte zu einem Schwerpunkt seiner Tätigkeit zu machen. "Ich bin sehr skeptisch bei der Vorstellung, dass eine Flut von Daten der Bürger ohne Anlass gespeichert wird und so vielen Stellen zugänglich ist", sagte Maas. Hier bestehe ein erhebliches "Missbrauchsrisiko".

Er kündigte jedoch an, den Konflikt mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière weniger konfrontativ zu handhaben als seine Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Wahrscheinlich hat der Innenminister beim Thema Sicherheit etwas andere Vorstellungen als ich", sagte Maas. "Aber wir werden einen sachlicheren und konstruktiveren Dialog führen als in der vergangenen Legislaturperiode."

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) berät aktuell über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung, eine Entscheidung wird in den ersten Monaten des Jahres 2014 erwartet. In einem im Dezember veröffentlichten Gutachten des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón hieß es, dass die EU-Richtlinie zur Speicherung womöglich gegen die Grundrechte verstößt. Die EuGH-Richter orientieren sich in ihren Urteilen häufig an den Gutachten der Generalanwälte.

CSU-Politiker Uhl kritisiert Maas wegen Vorratsdatenspeicherung

Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl hat die Absicht von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kritisiert, die Vorratsdatenspeicherung so lange nicht einzuführen, bis eine abschließende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorliegt. "Das haben wir so nicht vereinbart", sagte er der "Berliner Zeitung". "Wir hatten vereinbart, dass wir die Vorratsdatenspeicherung einführen. Und dabei bleibt’s."

Uhl fügte hinzu: "Wir halten Verträge ein. Und in dem Koalitionsvereinbarung steht drin, dass wir sie einführen." Davon, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten, sei in dem Urteil nicht die Rede. Er betonte: "Wenn eine Partei sich nicht an die Verträge hält, dann muss man das im Koalitionsausschuss besprechen." Maas hatte zuvor dem "Spiegel" gesagt: "Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht."

Von Notz begrüßt Maas` Haltung zur Vorratsdatenspeicherung

Der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Konstantin von Notz, begrüßt die Haltung des Justizministers Heiko Maas (SPD) zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung. "Dieses Instrument anlassloser Massenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger ist gerade vor dem Hintergrund der NSA-Affäre Gift für unseren freiheitlichen Rechtsstaat", sagte von Notz dem Berliner "Tagesspiegel".

Linken-Fraktionsvize Jan Korte sprach von einem "Schritt in die richtige Richtung". Er forderte die Bundesregierung auf, nicht abzuwarten, wie die Gerichte entschieden. "Deutschland sollte sich in Europa an die Spitze stellen und versuchen, die Vorratsdatenspeicherung in all ihren Facetten zu beerdigen", sagte er dem Tagesspiegel.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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