Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik BMF: Berlin steckt in keiner echten Haushaltsnotlage, spart nicht genügend und instrumentalisiert das anstehende Verfassungsgerichtsurteil für parteipolitische Zwecke in den laufenden Koalitionsverhandlungen

BMF: Berlin steckt in keiner echten Haushaltsnotlage, spart nicht genügend und instrumentalisiert das anstehende Verfassungsgerichtsurteil für parteipolitische Zwecke in den laufenden Koalitionsverhandlungen

Archivmeldung vom 17.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), hat dem Berliner Senat mangelhafte eigene Sparanstrengungen vorgehalten und bestritten, dass Berlin unter einer wirklichen Haushaltsnotlage leide.

Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) kritisierte die SPD-Politikerin zugleich die Spekulationen Berliner Landespolitiker zum Ausgang des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgerichts über zusätzliche Berlin-Subventionen. "Sie dienten wohl in erster Linie landes- oder parteipolitischen Erwägungen im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Koalitionsverhandlungen in der Hauptstadt nach der Wahl."

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht habe, nach Auffassung der Bundesregierung, "keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs bei Berlin gegeben sind", betonte Frau Hendricks. "Die Hauptstadt befindet sich schon deshalb nicht in einer extremen Haushaltsnotlage, weil in Berlin die Erfüllung von verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben in keiner Weise beeinträchtigt ist."

Der Anspruch Berlins ergebe sich auch nicht, wie von Berlin geltend gemacht, durch Anwendung der Kriterien, anhand derer das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil aus 1992 eine extreme Haushaltsnotlage des Saarlandes und Bremens festgestellt habe. "Die in diesem Urteil angewandten Indikatoren sind auf die heutigen Verhältnisse in Berlin nicht übertragbar, weil sich das finanzwirtschaftliche Umfeld insgesamt grundlegend verändert hat", unterstrich die Staatssekretärin. "Aber selbst wenn man diese Indikatoren anwendet, erfüllt Berlin danach die Voraussetzungen für eine extreme Haushaltsnotlage nicht."

Berlin habe nach Auffassung der Bundesregierung "in der Vergangenheit keine hinreichenden Eigenanstrengungen zur Verbesserung seiner Haushaltslage erbracht", meinte die SPD-Politikerin. "Die Hauptstadt muss insbesondere sein im bundesdeutschen Vergleich und auch im Vergleich der Stadtstaaten deutlich überhöhtes Ausgabenniveau weiter strikt unter Kontrolle halten", verlangte Frau Hendricks von dem von ihrem Parteifreund Klaus Wowereit angeführten Berliner Senat.

Die von Berlin begehrten Sanierungszahlungen in Form von Sonder-Bundesergänzungszuweisungen (bis zu 35 Milliarden Euro) würden das rechtliche Instrument der Sonder-Bundesergänzungszuweisungen zudem überfrachten, da diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und nach dem geltenden ,Maßstäbegesetz' "lediglich eine Ergänzungsfunktion zum Länderfinanzausgleich haben und diesen nicht ersetzen oder überlagern dürfen".

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte jota in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige