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Staatsrechtler sieht nächtliche Ausgangsbeschränkungen kritisch

Archivmeldung vom 22.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gesetze & Gesetzesbücher (Symbolbild)
Gesetze & Gesetzesbücher (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza sieht Überlegungen kritisch, die Corona-Pandemie auch mit nächtlichen Ausgangssperren einzudämmen. Es seien "Zweifel angebracht", ob eine solche Maßnahme verhältnismäßig sei, sagte Pestalozza dem "Handelsblatt".

Dass eine Ausgangssperre zum Gesundheitsschutz beitrage, könne etwa mit dem Argument infrage gestellt werden, dass zur Nachtzeit ohnehin wenige Leute im öffentlichen Raum unterwegs seien und dieser Personenkreis in der Regel triftige Gründe werde vorweisen können. Die Erforderlichkeit einer solchen Alltagsbeschränkung könne zudem mit dem Hinweis verneint werden, "dass eine auf den gesamten öffentlichen Raum und die gesamte Tages- und Nachtzeit erstreckte Masken- und Abstandspflicht milder und effektiver sei".

Dessen ungeachtet hält Pestalozza Ausgangsbeschränkungen als letzte Option für denkbar. "Wenn wir mit dem Impfen nicht zügiger vorankommen, sehe ich nicht, wie wir übergangsweise um ganztägliche Ausgangssperren sowie Masken- und Abstandspflichten im gesamten öffentlichen Raum herumkommen werden", sagte er.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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