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Winhart: Islamische Kopftuch aus der Öffentlichkeit verbannen

Archivmeldung vom 18.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Andreas Winhart (2022)
Andreas Winhart (2022)

Bild: SS Video: "PK vom 19.07.2022 mit Gerd Mannes und Andreas Winhart" (https://youtu.be/XbqRuMTy8X0) / Eigenes Werk

Der Widerstand der iranischen Bevölkerung gegen die Diskriminierung von Frauen mittels islamischer Kopftuchvorschriften lässt weltweit die Menschen nicht unberührt. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, fordert nun Solidarität mit der Reformbewegung und den unterdrückten Frauen im Iran. Hierbei gilt es auch in Deutschland jetzt zu handeln und das islamische Kopftuch als Symbol der Unterdrückung der Frau aus der Öffentlichkeit zu verbannen.

Hierzu nimmt Andreas Winhart MdL wie folgt Stellung: "Die Bilder aus dem Iran infolge des Todes der jungen Kurdin Mahsa Amini nach der Festnahme durch die Sittenpolizei mahnen uns. Frauen und auch Männer kämpfen im Iran gegen das Kopftuch als Symbol der Unterdrückung. Entgegen den falschen politischen Annahmen zahlreicher Vertreter der etablierten Parteien in Deutschland, ist das islamische Kopftuch nicht nur Glaubenssymbol, sondern auch in zahlreichen Fällen ein Symbol für die Unterdrückung der Frau.

Dies ist mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar. Daher fordere ich die politischen Mitbewerber auf, ihre Haltung zu ändern und das islamische Kopftuch, in allen Varianten, aus der Öffentlichkeit in Deutschland zu verbannen. Dies gilt insbesondere für staatliche Einrichtungen wie Gerichte und Schulen, welche absolute Neutralität vorweisen müssen. Hierzu braucht es endlich gerichtsfeste Gesetze gegen das islamische Kopftuch, welche bislang an den Multikulti-Fantasien der linken Parteien in Deutschland gescheitert sind. Das Tragen im Rahmen der Religionsausübung sowie im privaten Umfeld ist selbstverständlich zu gestatten."

Quelle: Andreas Winhart MdL (ots)

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