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Krings: Innenausschuss empfiehlt neues Wahlrecht

Archivmeldung vom 21.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Günter Krings Bild: Deutscher Bundestag / Detlef Ilgner
Dr. Günter Krings Bild: Deutscher Bundestag / Detlef Ilgner

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch die Beratungen über eine Änderung des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag abgeschlossen und den Entwurf der Koalitionsfraktionen dem Plenum zum Beschluss empfohlen.

Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Günter Krings: "Das Wahlrecht wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes geändert. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich jetzt abschließend auf eine Neuregelung verständigt, die auch Anregungen von der Sachverständigenanhörung aufnimmt. Das Gesetz kann nächste Woche im Bundestag verabschiedet werden. Damit haben wir ein gültiges und verfassungskonformes Wahlrecht.

Der jetzt beschlossene Entwurf schließt das negative Stimmgewicht aus. Dessen wesentliche Ursache - die Verbindung der Landeslisten - wird abgeschafft. Die Grundstruktur unseres bewährten Wahlrechts wird aber nicht angetastet.

Die durch die Listentrennung möglicherweise entstehenden Ungerechtigkeiten werden nach einer heute im Innenausschuss beschlossenen Änderung nun so bundesweit aufgefangen, dass sich auch dadurch kein negatives Stimmgewicht ergibt. Durch diese Änderung wird zudem eine tendenzielle Reduzierung der Überhangmandate bewirkt.

Im Ergebnis bleibt unser Land also bei unserem anerkannten und bewährten personalisierten Verhältniswahlrecht.Die Modelle der Opposition zielten dagegen nicht auf eine Änderung des Wahlrechts, sondern auf die Beeinflussung zukünftiger Wahlergebnisse zu deren Gunsten. Die Opposition wollte nur die Beseitigung der Überhangmandate, die vom Bundesverfassungsgericht aber nicht angegriffen worden waren.

Bedauerlich ist, dass sich die Oppositionsfraktionen einer Einigung auf der Grundlage des einzigen verfassungskonformen Entwurfes verweigert haben. Auch das Angebot, die Überhangmandate entlang der durch das Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Grenzen gesetzlich zu beschränken, hat sich zuletzt die SPD verweigert."

Hintergrund:

Mit Urteil vom 30. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, den als "negatives Stimmgewicht" bezeichneten inversen Erfolgswert zu beseitigen. Ein solches liegt vor, wenn mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten derselben Partei führen oder umgekehrt weniger Zweitstimmen einer Partei bundesweit mehr Mandate einbringen.

Nach Berechnungen, die im Auftrag des Bundesministeriums des Innern erstellt wurden, ergeben sich bei einer Auswertung von 1000 simulierten Wahlergebnissen im Umfeld der Wahlen 2005 und 2009 folgende durchschnittliche Zahlen von negativem Stimmgewicht:

Derzeitiges Wahlrecht : 9,73 bzw. 8,8

SPD-Modell (BT-Drs. 17/5895) 7,23 bzw. 5,76 Koalition wie heute beschlossen 0,02 bzw. 0,06

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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