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Kabinett beschließt Eckpunkte für Fachkräftezuwanderung

Archivmeldung vom 30.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Einwanderer und Umsiedler (Symbolbild)
Einwanderer und Umsiedler (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat Eckpunkte für die geplante Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Sie wurden am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Insgesamt sollen die rechtlichen Hürden für den Zuzug ausländischer Fachkräfte gesenkt werden.

Ausländische Jobsuchende aus Drittstaaten sollen unter bestimmten Umständen die Möglichkeit bekommen, sich während der Bemühungen um einen Arbeitsplatz in Deutschland aufzuhalten. Dabei geht es primär um Arbeitskräfte mit "gutem Potenzial". Konkret soll dafür eine sogenannte "Chancenkarte" zur Arbeitsplatzsuche eingeführt werden.

Grundlage soll ein Punktesystem sein. Auswahlkriterien sind dabei unter anderem Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Alter. Fachkräften soll zudem künftig unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden, ihre Kompetenzen abschließend in Deutschland prüfen zu lassen. Drittstaatsangehörigen mit mehrjähriger Berufserfahrung ohne staatlich anerkannten Abschluss sollen nach den Plänen der Bundesregierung ebenfalls einwandern können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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