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Mitarbeiterbeteiligung: GroKo einigt sich auf höheren Freibetrag

Archivmeldung vom 22.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Große Koalition hat sich auf einen höheren steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen geeinigt. Wie das "Handelsblatt" (Montagsausgabe) berichtet, verständigten sich Union und SPD darauf, den steuerlichen Freibetrag pro Jahr auf von derzeit 360 auf 1.440 Euro zu vervierfachen.

Ursprünglich war lediglich eine Verdopplung des Freibetrags auf 720 Euro vorgesehen. Das Gesetz soll es insbesondere Start-ups erleichtern, neue Mitarbeiter über eine Beteiligung am Unternehmen zu gewinnen. "Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist gelebte soziale Marktwirtschaft im Sinn von Ludwig Erhard: Eine breite Streuung des Eigentums", sagte Unions-Vize Andreas Jung.

"Die Vervierfachung der Steuerförderung ist jetzt ein wichtiger Fortschritt." SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte: "Olaf Scholz hat mit seiner Initiative zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein richtiges Signal zur richtigen Zeit gegeben. Mit einer deutlich gestärkten und vereinfachten Mitarbeiterkapitalbeteiligung haben gerade Start-ups verbesserte Chancen, talentierte Mitarbeiter anzuwerben und nach der Krise wieder wirtschaftlich durchzustarten."

Die Reformpläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten in der Union und in der Gründerszene für Kritik gesorgt, ihnen gingen die geplanten Erleichterungen nicht weit genug. So hatte eine Arbeitsgruppe der Union gefordert, mindestens 3.500 Euro Mitarbeiteraktien oder andere Anteile an einer Firma steuerlich freizustellen. Vertreter der Start-up-Branche kritisierten, viele Start-ups würden von den Verbesserungen nicht profitieren, weil sie nicht unter die Definition von Start-ups fallen würden. Außerdem müssen Mitarbeiter ihre Unternehmensbeteiligungen laut dem neuen Gesetz spätestens nach zehn Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel versteuern. Aber auch dann seien vielfach noch gar keine Gewinne aus den Beteiligungen angefallen, so die Kritik. Diese Streitpunkte im sogenannten "Fondstandortstärkungsgesetzes" sind weiterhin strittig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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