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Sozialverband VdK schlägt Alarm: Reform bringt Nachteile für Menschen mit Behinderung

Archivmeldung vom 22.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK)
Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Sozialverband VdK Deutschland warnt vor deutlichen Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Laut VdK droht durch eine geplante Reform mit schärferen Regeln die Gefahr, dass die Versorgungsämter künftig niedrigere Grade der Behinderung (GdB) feststellen. Dies könnte teilweise zum Verlust des Nachteilsausgleichs und von Schutzregelungen führen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt.

Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, steuerliche Erleichterungen, Zusatzurlaub und ein verbesserter Kündigungsschutz. Ende 2017 waren 7,8 Millionen Menschen in Deutschland als schwerbehindert anerkannt. Das heißt, sie hatten einen GdB von mindestens 50 Prozent und einen entsprechenden Ausweis. Der VdK stößt sich an einem Referentenentwurf des Bundessozialministeriums zur Fortschreibung der so genannten Versorgungsmedizin-Verordnung. Diese Verordnung regelt, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Grad der Behinderung zuerkannt wird. Künftig soll dem Verband zufolge auch der Einsatz medizinischer Hilfsmittel und alltäglicher Gebrauchsgegenstände berücksichtigt werden. Mit einer solch pauschalen Festlegung würden aber viele Betroffene benachteiligt, kritisiert der VdK. Er argumentiert, Hilfsmittel würden Beeinträchtigungen beim einzelnen unterschiedlich gut ausgleichen.

Ebenfalls gravierende Auswirkungen hätte den Angaben zufolge auch die geplante Überarbeitung der "Heilungsbewährung". Bisher wurde bei bestimmten Erkrankungen, etwa bei einer Krebsdiagnose, pauschal der Schwerbehindertenstatus für mindestens fünf Jahre zuerkannt. Das könnte sich nach Darstellung des Sozialverbandes ändern. Er befürchtet eine Verkürzung der Heilungsbewährung und niedrigere Einstufungen beim Grad der Behinderung. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte die geplanten Neuregelungen: "Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung mögen sich teilweise etwas verbessert haben, aber das rechtfertigt nicht diese pauschale und deutliche Verschärfung." Kritisch sieht der VdK auch Änderungen bei der Bildung eines Gesamt-GdB, wenn also mehrere Beeinträchtigungen zusammenkommen: "Dabei sollen nur noch Einzel-GdB über 20 berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen viele Beeinträchtigungen nur mit geringem GdB von 10 oder 20 bewertet werden." Es könne deshalb sein, dass künftig weniger Menschen überhaupt den Schwerbehindertenstatus mit mindestens GdB 50 erreichen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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