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Berliner Politiker fordern DNA-Analysen zurück in staatliche Hand

Archivmeldung vom 22.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
2 feststoffliche, 9 feinstoffliche  und ein Zwischenstrang prägen die menschliche DNA (Symbolbild)
2 feststoffliche, 9 feinstoffliche und ein Zwischenstrang prägen die menschliche DNA (Symbolbild)

Bild: pixabay.com, geralt

Parteiübergreifend fordern Berliner Landespolitiker, die Analyse von DNA-Spuren in staatlicher Hand zu belassen. Nach "Tagesspiegel"-Informationen plädieren Wissenschafts- und Rechtsexperten von Linken, Grünen, SPD und CDU dafür, DNA-Proben durch die Forensische Genetik im Institut der Rechtsmedizin der Charité analysieren zu lassen.

Die Abteilung war nach einem verlorenen Vergabestreit geschlossen worden, Berlins Polizei beauftragt kostengünstigere Privatlabore mit der DNA-Analyse. Ermittler und Richter befürchten dadurch Schaden für die Strafrechtspflege. Der für die Charité zuständige Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach (SPD) sagte dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe): "Aus meiner Sicht gehören solche höchst sensiblen Laborleistungen und Datenbanken nicht in die Hände privater Firmen. Sondern in eine Einrichtung des Landes."

Der Innenexperte der Grünen, Benedikt Lux, will an diesem Montag im Abgeordnetenhaus dazu sprechen: "Mittelfristig muss die forensische Genetik als gesetzliche Aufgabe der Charité abgesichert oder das Institut in das LKA eingegliedert werden." Auch der Rechtsexperte der Linken, Sebastian Schlüsselburg, plädiert für eine Rekommunalisierung der DNA-Analysen: "Wir müssen die Direktvergabe an die Charité ermöglichen und dafür im Zweifel die nötigen gesetzlichen Ausnahmen schaffen."

In der Opposition sieht das CDU-Wissenschaftsexperte Adrian Grasse ähnlich. Er spricht von einem "schweren Fehler, der als Folge der Vergabepolitik jedoch nicht der Charité angelastet werden" könne: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Senat bei dieser hoheitlichen Aufgabe nicht eine Ausnahme vom Vergabegebot geprüft hat, um eine dauerhafte Beteiligung der Charité zu sichern", sagte Grasse dem "Tagesspiegel".

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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