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2G-Fehlinformation: So treibt Corona-Hotline Genesene zur Gen-Spritze

Archivmeldung vom 14.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk

Österreichweit flattern derzeit die gemeinsamen Bettelbriefe der Sozialversicherung und des Gesundheitsministeriums bei unzähligen Impf-Freien ins Haus. Wochenblick berichtete bereits über die kruden Behauptungen, die sich in dem Schreiben finden. Gleichzeitig bahnt sich ein Datenschutz-Skandal an. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Ruft man bei der auf dem Schreiben angegebenen “Corona-Hotline” der AGES an, gerät man offenbar an ein deutsches Callcenter. Dort erwarten einen mitunter völlige Fehlinformationen, wie Wochenblick im persönlichen Telefonat feststellte. So erklärte eine deutsche Mitarbeiterin, dass die 2G-Regelung fortan nur noch für jene gelte, die gespritzt UND genesen sind!

Etliche Adressaten legen derzeit Beschwerde bei der Datenschutzbehörde gegen die ungewollten Zusendungen ein. Die Datenschutzbehörde prüft diesen Sachverhalt derzeit im Zuge eines amtswegigen Verfahrens. In der Zwischenzeit stellte ein Österreicher, der auf das Schreiben hin bei der AGES anrief auch noch fest, dass man dort bei einem deutschen Callcenter landet. Er zeichnete das Gespräch auf und veröffentlichte es auf Telegram.

Deutsche Callcenter-Mitarbeiterin erklärt, wie man zu Attest gegen Spritze kommt

Offenbar rief der Mann aus Sorge um seine Eltern bei der AGES-Hotline an. Er staunte nicht schlecht, als er feststellte, dass er dabei in einem deutschen Callcenter landete. Im Gespräch erklärte ihm eine freundliche Mitarbeiterin, wie er ein Attest für seine Eltern erwirken könne, um die er sich angesichts des drohenden Zwanges zur experimentellen Genspritze große Sorgen mache. Die Frau, die einen äußerst vernünftigen Eindruck macht, erklärt, dass er mit einem Anwalt und einem Arzt sehr viel erreichen könne. Sogar ein psychologisches Gutachten sei zur Befreiung möglich, erklärte die Dame am Telefon. Ob die Impfpflicht wirklich komme, das werde man erst einmal sehen. Vorher solle er sich ein schönes Weihnachtsfest im Kreise seiner “gesunden” Familienmitglieder machen, empfiehlt die Dame mit deutschem Akzent. Nach Sichtung des Videos rief auch Wochenblick bei der AGES an und erhielt im Telefonat mit einer anderen deutschen Mitarbeiterin erstaunliche Fehlinformationen.

Nach Mückstein-Brief – Mann ruft bei AGES an und landet in deutschem Callcenter. (Video)

Wochenblick rief bei AGES an – und landete ebenso bei einer Deutschen

Bild: Wochenblick / Eigenes Werk

Auch Wochenblick wollte wissen, welche Informationen man im deutschen Callcenter im Namen der AGES für Anrufer bereithält. Die Nachfrage ist derzeit offenbar groß: Es dauert, bis man bei der Hotline, die im Freizeichen als “Impfo-Telefon” präsentiert wird, durchkommt. Nach etwa 15 Minuten meldete sich schließlich eine Mitarbeiterin mit deutschem Akzent. Ihr Name sei Frau S. wie sie uns später vermittelte. Wir erkundigten uns im fingierten Gespräch nach den zuständigen Stellen für die Ausstellung eines Genesungszertifikats. Gerne würde sie die Telefonnummer für die entsprechende Bezirksbehörde heraussuchen, vermittelte uns Frau S. am Telefon. Die Wiener Josefstadt konnte die Dame mit deutschem Akzent jedoch nicht zuordnen. Ob es sich dabei um den 10. Bezirk handle, fragte sie vorsichtig. Nein, das sei der 8. Bezirk, erklärte ihr Wochenblick am Telefon. “Sind Sie gar nicht in Wien?”, fragten wir daraufhin. Die Dame begann herumzudrucksen. Nein, sie sei nicht in Wien. Auf die weitere Nachfrage hin, wo sie sich denn befinde, erklärte Frau S., dass sie in Salzburg sei. An welcher Adresse sie sich dort befinde, wollten wir dann wissen. “Moment, ich sehe kurz nach, ich melde mich gleich zurück”, erklärte die Frau nun nervös. Es sei die Innsbrucker Bundesstraße, in der sich die AGES in Salzburg befinde, gab sie nun etwa eine Minute später bekannt. Wir fragten nun direkt: “Arbeiten Sie in einem deutschen Callcenter?” Die Dame erwiderte mit zitternder Stimme, dass sie aus Deutschland sei, aber in Salzburg arbeite. Wieso sie die Adresse ihres Arbeitsplatzes erst nachschlagen müsse, konnte uns Frau S. nicht beantworten.

Irre Fehlinformationen: AGES-Telefonistin behauptet, dass sich Genesene für 2G impfen lassen müssen

Wie lange es dauern würde, bis ein Genesungszertifikat ausgestellt werde, konnte die Frau am Telefon nicht beantworten. Im Verlauf des Gesprächs erklärte sie, dass ein Genesungszertifikat im Sinne der 2G-Regel nichts bringe. Dies bedeute, dass man sich auch “impfen” lassen müsse, behauptete die Deutsche inbrünstig. Ohne Impfung falle man nicht unter die 2G-Regelung. Diese gelte erst ab zwei Impfungen oder ab Genesung und Impfung. Wie sie darauf komme, wollten wir wissen, denn davon haben wir noch nie gehört. Das sei seit 6. Dezember so, behauptete die Telefonistin im Namen von Österreichs Gesundheitsagentur. Als Genesener falle man lediglich unter die 3G-Regel, erklärte Frau S. überzeugt. Die Frau wusste also nicht nur nicht, an welcher Adresse sich ihr Arbeitsplatz befindet, sondern scheint auch über die Rechtslage in Österreich grandios fehlinformiert. Nach wie vor erfüllen Genesene gemäß der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 10. Dezember für 180 Tage nach einer nachgewiesenen Infektion die 2G-Regel."

Quelle: Wochenblick

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