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Freispruch für Michael Turgut: Die wahre Geschichte

Archivmeldung vom 19.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach viereinhalb Monaten endet der spektakuläre Prozess gegen den Finanzexperten Michael Turgut vor dem Landgericht Hof. Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer Siegbert Übelmesser folgte den Plädoyers von Verteidigung und selbst der Staatsanwaltschaft und urteilte mit einem vollumfänglichen Freispruch für Michael Turgut.

Die Stimmung vor dem Prozess gegen Michael Turgut war aufgeheizt. Mehr als 100 Zeugen wurden zu den Vorwürfen gegen den 49-jährigen Finanzprofi befragt. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Multi Advisor Funds (MAF) in den Jahren 2005 und 2006 hatte die Staatsanwaltschaft Hof Michael Turgut wegen systematischer Falschberatung in 76 Fällen angeklagt. Der Finanzprofi habe die Investoren über die tatsächliche Verwendung ihrer Anlagesummen getäuscht und dabei Zahlungen für Emissions- und Weichkosten verschwiegen, so der am Ende haltlose Vorwurf.

"Die Hauptverhandlung hat diesen Sachverhalt nach umfangreicher Beweisaufnahme nicht bestätigt", sagte Richter Übelmesser in seiner Urteilsbegründung. Weder habe die Staatsanwaltschaft nachweisen können, dass Anleger gezielt getäuscht wurden, noch sei es durch die Beratung von Turgut und seinen Vermittlern zu Vermögensschäden im Sinne der Rechtsprechung des BGH gekommen. "Wir haben nahezu alle in der Anklage aufgelisteten Zeichner des Fonds hier vernommen", sagte der Richter. "In keinem Fall wurde festgestellt, dass im Vermittlungsgespräch behauptet wurde, die Gesamtkosten für die Anleger würden nur fünf Prozent betragen." Im Gegenteil das Gericht musste dem Turgut-Vertrieb eine ausgesprochen hohe Professionalität attestieren.

Selbst Staatsanwaltschaft Hof plädiert für Freispruch von Michael Turgut

Während der Ermittlungen gegen Michael Turgut kam es nicht nur zu Hausdurchsuchungen in der Schweiz, sondern auch zu massiver Verunsicherung der MAF-Investoren durch die Ermittler. 2012 wurden die Anleger des betroffenen Fonds von der Staatsanwaltschaft angeschrieben. In dem Schreiben stand, es gehe um den Verdacht gewerbsmäßigen Betruges. Der Gegenstand des beigelegten Fragebogens waren aber die Emissionskosten des Fonds, die aber dem Grunde und der Höhe nach überhaupt nicht beanstandet wurden.

Turguts Rechtsanwalt Dr. Marc Langrock kommentiert das Vorgehen der Ermittler im Gespräch mit Finanzwelt: "Natürlich haben dann die Anleger bei dem verwendeten Begriff "Betrugsverfahren" die falsche Vorstellung gehabt, dass die Kosten, um die es dann in dem Fragebogen ging, für sich genommen inkriminiert oder bemakelt seien. Außerdem wurden im Fragebogen Agio und Weichkosten in einen Topf geworfen. Ob die Anleger die Fragen überhaupt richtig verstanden haben, da steht bei mir ein großes Fragezeichen."

Im Verfahrensverlauf musste die Staatsanwaltschaft Hof nicht nur einen Vorwurf nach dem anderen fallen lassen, es kam auch zu personellen Änderungen auf Seiten der Anklage und des Gerichts. "Nach meinem Eindruck hat es zur Versachlichung des Verfahrens beigetragen, dass nicht mehr die Personen zuständig waren, die den früheren Haftbefehl, die Durchführung der Ermittlungen, die Anklage sowie die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verantworten hatten", kommentiert Rechtsanwalt Dr. Langrock den Verfahrensverlauf. Am Ende plädierte die Staatsanwaltschaft selbst für einen Freispruch.

Aufgrund der schweren Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft war dem Prozess die mediale Aufmerksamkeit sicher. Michael Turgut bekam bereits im Vorfeld des Verfahrens vom Manager Magazin den prägnanten Namen "Herr Graumarkt" verliehen. Redakteur Christopher Rottwilm beschrieb den erfahrenen Finanzprofi wenig schmeichelhaft als halbseidenen Geschäftsmann, der zu zweifelhaftem Ruhm gelangt ist, in dem er private Investoren fragwürdige Finanzprodukte aufschwatzte.

Nach dem Freispruch bleibt nun die Staatskasse auf den Verfahrenskosten sitzen und muss auch die notwendigen Auslagen von Michael Turgut tragen. Für die erlittene Durchsuchung seines privaten Anwesens in der Schweiz wird Turgut von der Justiz entschädigt. Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten werden derzeit von Turguts Anwälten überprüft.

Michael Turgut selbst möchte trotz Untersuchungshaft und persönlicher Entbehrungen Niemandem einen Vorwurf machen. Im Gespräch mit der Fachzeitschrift Finanzwelt sagt er: "Alles in Allem will ich mich an dieser Stelle bedanken, dass die Wirtschaftskammer Hof sehr an der Wahrheitsfindung interessiert war und alles soweit aufgeklärt werden konnte."

Quelle: Michael Turgut (ots)

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