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Briefe von der Front: Lau­terbach ver­schickt Impf­werbung an kon­krete Adressen älterer Bürger – könnte er sich strafbar gemacht haben?

Archivmeldung vom 22.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Screenshot Youtube
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Es ist eine sehr per­sön­liche Ansprache mit allen Daten, Briefe die vom Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister – eben­falls per­sönlich und mit „herz­lichen Grüßen und den besten Wün­schen – her­um­ge­schickt werden. Wie es den Anschein hat, gezielt an Ältere. Und darin wird die Impf-Wer­be­trommel kräftig gerührt. Herr Lau­terbach gibt sich um deren Wohl besorgt und lädt „herzlich“ zur Impfung ein. Da tun sich doch einige Fragen auf. Mehr dazu im nachfolgenden Beitrag von Niki Vogt bei "Die Unbestechlichen".

Weiter dazu: "

Hier erst einmal das Anschreiben:

(oben: von privat zugeschicktes Anschreiben des Gesundheitsministers)

Erste Frage: Wie kommt der Herr Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Karl Lau­terbach an die kon­kreten, per­sön­lichen Adressen? Es ist nicht so, dass nur Leute, die bereits im per­sön­lichen Kontakt mit Herrn Lau­terbach stehen, diese Briefe bekommen. Wer gibt dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­terium Adressen heraus und auf­grund welcher Rechts­grundlage? Und nach welchen Kri­terien werden diese Adressen gefiltert? Denn nicht jeder bekommt dieses Schreiben. Es mag sein, dass es nur die­je­nigen sind, die sich nicht impfen lassen wollen, die sehr alert werden bei dieser Post. Aber es scheint, dass es doch ein Schreiben ist, dass gezielt unge­impfte Ältere bekommen. Ob das tat­sächlich so ist, das kann bisher niemand sagen.

Die Rechts­an­wältin Beate Bahner emp­fiehlt denen, die dieses Schreiben erhalten haben, sich an das Gesund­heits­mi­nis­terium mit der ein­fachen Frage zu wenden, woher man Namen und Adresse hat. Man darf auf die Antwort gespannt sein.

Zweite Frage: Hat Herr Lau­terbach noch nichts von den mas­siven Impf­ne­ben­wir­kungen gehört? Er hat einmal zaghaft zuge­geben, dass es angeblich so etwas gibt, „aber sehr, sehr selten“. Nun, alle anderen Länder haben die Pan­demie beendet und breiten bisher den Mantel des Schweigens über die ent­setz­lichen Tra­gödien und Dramen der Neben­wir­kungen aus.

Sogar Jacinda Ardern, die Pre­mier­mi­nis­terin Neu­see­lands und hoff­nungsvoll impf-mili­tanter Spross der WEF-Clique glo­baler Bil­lionäre und natürlich ein Produkt der Kader­schmiede „Young Leaders“, sowie eine furiose Impf­dik­ta­torin, ver­kündet das Ende der Pan­demie und kehrt aus­drücklich zur Nor­ma­lität zurück.

Nicht nur das: Die aggres­sivste aller Ver­fechter für eine Impf­pflicht macht sogar plötzlich eine Kehrt­wendung und betont auf einmal die „indi­vi­duelle Ent­scheidung des Ein­zelnen“. Ahaaaa?

Die Kom­mentare sind recht erhellend dar­unter und Herr Lau­terbach sollte sich die einmal durch­lesen. (Wird er natürlich nicht tun). Sein Amts­vor­gänger, Herr Jens Spahn, ist sich heute wohl bewusst, an was er da in vorderster Reihe mit­ge­wirkt hat:

Ganz abge­sehen davon, dass auch schon die Main­stream­m­edien von der Fahne gehen. Der mdr hat mehrere Bei­träge zu den scheuß­lichen Neben­wir­kungen gebracht und prak­tisch überall wird nun viel, viel vor­sich­tiger mit dem Thema Impfung umge­gangen. Auch auf sat3 kommen Äuße­rungen von Experten, die nicht gerade eupho­risch über die Impf­stoffe sprechen. Es wird nicht einmal mehr abge­stritten, dass über die Neben­wir­kungen keine validen Daten vor­handen sind, dass man keine belast­baren Angaben darüber machen kann, zu wieviel Prozent die Impfung über­haupt schützen kann.

Man könnte nun sei­tenlang über die Neben­wir­kungen, Impf­ge­schä­digten und Impf­toten sprechen, aber Sie, lieber Leser, wissen darüber sicher schon gut genug und lang genug Bescheid.

All das wirft die dritte und ent­schei­dende Frage auf: Wie kann der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Lau­terbach einen solchen Brief ver­senden – einmal ganz abge­sehen vom Daten­schutz – in dem er nicht einmal ERWÄHNT, dass die Impfung mit Risiken, mög­lichen mas­siven Neben­wir­kungen, viel­leicht sogar bis zum Tod ver­bunden ist? Dass man unter­schreibt, an einem medi­zi­ni­schen Expe­riment mit natur­ge­geben unge­wissem Ausgang mit­zu­wirken? Dass diese Imp­fungen noch keine reguläre Zulassung haben und auch wahr­scheinlich auf­grund ihres man­gelnden Sicher­heits­profils keine offi­zielle Zulassung bekommen werden? Und das bei den von ihm ange­spro­chenen „Älteren“ über 60 Jahren, die noch sehr regie­rungs­gläubig sind und ihm vertrauen?

Dazu ein kleiner Exkurs in die Juris­terei (die ich einst studierte).

Der Gesund­heits­mi­nister hat eine besondere Stellung. Seinen Emp­feh­lungen bringen sehr viele gut­gläubige Men­schen Ver­trauen ent­gegen, weil er ja der Gesund­heits­mi­nister ist. Was natürlich auch die Pflicht mit sich bringt, Maß­nahmen, die man den Bürgern auf­zwingt oder auch durch Druck und Pro­pa­ganda durch­setzen will, sehr genau prüfen muss, ob sie ange­messen sind und welche Schäden dadurch ent­stehen. Der Gesund­heits­mi­nister könnte eine Garan­ten­pflicht haben:

Garan­ten­pflicht bezeichnet im Straf­recht die Pflichten, dafür ein­zu­stehen, dass ein bestimmter tat­be­stand­licher Erfolg nicht ein­tritt. Sie ist Vor­aus­setzung für eine Straf­barkeit wegen Unter­lassens, soweit es sich um ein soge­nanntes unechtes Unter­las­sungs­delikt handelt. Die ver­pflichtete Person heißt Garant. Wiki­pedia

Bedeutet: Der Gesund­heits­mi­nister hat dafür ein­zu­stehen, dass eine medi­zi­nische Behandlung oder eine Ver­ordnung die in die Selbst­be­stimmung und kör­per­liche Unver­sehrtheit eines Men­schen ein­greift, nicht zu seinem Schaden geschieht oder gar eine Kör­per­ver­letzung dar­stellt. Tut er nicht alles Gebotene, um einen solchen Tat­be­stand der Kör­per­ver­letzung nach bestem Wissen und Können zu ver­hindern, könnte er sich strafbar machen, weil er eine Garan­ten­pflicht hat. D.h. er muss nicht unbe­dingt aktiv eine Straftat selbst begehen, sondern ist auch strafbar, wenn er etwas unter­lässt, was er getreu seiner Pflicht hätte tun müssen.

Das hat der Gesund­heits­mi­nister aber nicht erfüllt. Die Warner vor den Imp­fungen wurden nicht angehört, sondern gleich nie­der­ge­macht und ver­leumdet, als Idioten hin­ge­stellt und teil­weise in übelster Weise drang­sa­liert. Allein das ist schon mehr als nur unge­heu­erlich, ins­be­sondere, weil es sehr viele aus­ge­wiesene Experten waren, erfahrene Fach­leute, die bis dahin das höchste Renommee genossen hatten. Die Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Spahn und jetzt Lau­terbach hatten also von Anfang an allen Grund, ja, die Pflicht, sich diese Fach­leute einmal anzu­hören, taten es aber nicht, im Gegenteil. Heute wissen wir, dass diese Warner bisher Recht behalten haben und wahr­scheinlich auch mit ihren noch viel dring­li­cheren War­nungen Recht behalten werden.

Die Tat­sache, dass in allen Ländern, in denen hohe Impf­quoten erreicht wurden, eine deut­liche Übersterb­lichkeit ein­ge­treten ist und die Gebur­tenrate in den Keller kracht, wird nicht the­ma­ti­siert. Auch hier müsste der Gesund­heits­mi­nister – müssten alle Gesund­heits­mi­nister dieser Länder! – sofort eine gründ­liche Unter­su­chung anstrengen, was der Grund dafür ist. Auch das wird noch nicht einmal jetzt, wo die Schäden langsam doch ans Tages­licht kommen, endlich gemacht.

Herrn Lau­terbach ist auch bekannt, dass die Neben­wir­kungen kaum erfasst werden, dass in den Inten­siv­sta­tionen der Kli­niken der größte Teil der Pati­enten mehrfach Geimpfte sind. Die Liste könnte man noch fortsetzen.

Also stellt sich die Frage: Könnte sich der Gesund­heits­mi­nister einer Kör­per­ver­letzung, schweren Kör­per­ver­letzung, viel­leicht sogar der Kör­per­ver­letzung mit Todes­folge in vielen Fällen schuldig gemacht haben?

Immerhin wurden die Men­schen mit viel Druck, Panik­mache und fal­schen Zusi­che­rungen zur Wirk­samkeit und Sicherheit der Impfung an die Nadel gedrängt. Dieser Druck und diese Pro­pa­ganda ging von der Politik aus und hier in erster Linie von Herrn Gesund­heits­mi­nister Lau­terbach. Er hatte sogar – trotz Abstimmung des Bun­des­tages gegen eine all­ge­meine Impf­pflicht – das Thema der Impf­pflicht wieder und wieder auf die Tages­ordnung bringen wollen. Er war also die trei­bende Kraft und ist es immer noch, wohl wissend, dass die Impfung Schäden und Tod ver­ur­sachen könnte.

Kann Herr Bun­des­mi­nister Lau­terbach für sich in Anspruch nehmen, dass die Impfung aber doch mehr Leben und Gesundheit rettet, als zer­stört? Das ist fraglich, denn eine wirklich valide, über jeden Zweifel erhabene, genaue, belastbare Aus­wertung der Vor- und Nach­teile der Impfung gibt es nicht (mehr dazu weiter unten zur hypo­the­ti­schen Kau­sa­lität). Weder werden zuver­lässig alle Impf­ne­ben­wir­kungen gemeldet, noch wissen wir, wie viele Men­schen MIT oder AN Covid gestorben sind.

Wir sehen eher, dass die Zahlen höchst unzu­ver­lässig sind, dass staat­liche Stellen ver­tu­schen und zusammen mit den Qua­li­täts­medien Kri­tiker zum Schweigen bringen, Pro­teste als „Rechts“ dif­fa­mieren, Ärzte, die nicht mit­machen wollen, werden gekündigt, Chefs von Kran­ken­kassen, die die Flut an in Rechnung gestellten Behand­lungen von Impf­ne­ben­wir­kungen publik machen und eine Unter­su­chung fordern, werden gefeuert.

Mit anderen Worten: Herr Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Prof. Dr. Lau­terbach weiß, dass er mit diesem Schreiben die Adres­saten sehr intensiv zu einer Impfung auf­fordert, die ihnen poten­tiell schwer schaden könnte. Auch wenn er per­sönlich über­zeugt davon ist, dass sie den meisten eher nutzt als schadet, darf er die Frage der mög­lichen Neben­wir­kungen kei­nes­falls einfach völlig unan­ge­sprochen lassen.

Könnte es sich also wegen des im Anschreiben deutlich wer­denden Ver­suchs, Men­schen zu einer Impfung zu bewegen, von der bekannt ist, dass sie schwere Neben­wir­kungen bis hin zum Tode haben kann, um eine Kör­per­ver­letzung nach § 223 StGB handeln?

223 StGB

(1) Wer eine andere Person kör­perlich miss­handelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Frei­heits­strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld­strafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Hier spielt zual­lererst natürlich der Vorsatz eine Rolle. Selbst­ver­ständlich kann man hier nicht von einem direkten Vorsatz (dolus directus) aus­gehen, weder von einem ersten Grad (man will die Kör­per­ver­letzung), noch von einem zweiten Grad (man will es nicht unbe­dingt, weiß aber um die Kör­per­ver­letzung). Ein bedingter Vorsatz (dolus even­tualis) dürfte wahr­scheinlich nicht gegeben sein. Ein bedingter Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter mit der Mög­lichkeit der Kör­per­ver­letzung rechnet, also weiß, dass er den­je­nigen ver­letzen kann und den Erfolg bil­ligend in Kauf nimmt bzw. sich mit ihm abfindet, das berühmte, juris­tische „Na, wenn schon“. Hierzu müsste die Ver­sendung der Auf­for­derung zur Impfung als bewusste, direkte Tat gewertet werden, was fraglich ist.

Könnte es eine „bewusste Fahr­läs­sigkeit“ sein? Diese ist anzu­nehmen, wenn der Täter mit der Mög­lichkeit der Tat­be­stands­er­füllung (hier der Kör­per­ver­letzung) rechnet (das soge­nannte Wissens-Element) aber auf das Aus­bleiben des Erfolges ver­traut (das „Wollens-Element“). Der Täter muss denken: “Hof­fentlich pas­siert nichts.” Das könnte schon eher zutreffen.

Dem steht ent­gegen, dass die ange­schrie­benen Emp­fänger des Briefes ja anschließend frei­willig zur Impfung gehen. Wenn das Opfer in die Kör­per­ver­letzung ein­willigt, führt das dazu, dass sich der Täter nicht strafbar macht. Die Ein­wil­ligung muss aber laut Gesetz bei vollem Ver­ständnis der Sachlage erfolgen und nicht „erschlichen worden“ sein. Dazu gehört das bewusste Ver­schweigen der Risiken, dass den Rezi­pi­enten in Bezug auf die Gefahr täuscht.

Die klas­sische „Kör­per­ver­letzung mit Ein­wil­ligung“ liegt z.B. bei Ein­griffen von Ärzten vor, beim Fuß­ball­spiel sowie anderen Sport­arten (Kampf­sport etc.), bei denen Kör­per­ver­letzung quasi vor­pro­gram­miert ist. Das ist auch genau der Grund, warum man vor der Impfung (eigentlich) über die Risiken auf­ge­klärt werden muss/müsste. Da die Ärzte selber aber größ­ten­teils nicht über die Risiken Bescheid wussten (das zählt aber mitt­ler­weile auch nicht mehr), werden sie kaum belangt werden können. Sie können sich aber – auf­grund der vor­ge­nannten Garan­ten­pflicht – darauf berufen, dass sie von den ver­ant­wort­lichen Stellen, wie Gesund­heits­mi­nis­terium, RKI, Paul Ehrlich Institut etc., keine Infor­ma­tionen zum Gefah­ren­po­tential der Impfung bekommen haben.

Und hier liegt der Ball im Tor des Herrn Bun­des­ge­sund­heits­mi­nisters Lau­terbach. Sein Anschreiben erwähnt mit keinem Wort die Risiken, wie auch den Ärzten jede Mög­lichkeit genommen wurde, sich über die Risiken valide zu infor­mieren. Im Gegenteil, wer zu hart­näckig nach­fragte, musste mit Repres­salien durch die Gesund­heits­be­hörden rechnen.

Hier steht also für die nach­ge­ord­neten Behörden und zuvör­derst den Gesund­heits­mi­nister, der Tat­be­stand des bedingten Vor­satzes durch Unter­lassen im Raum, ins­be­sondere bei einer Kör­per­ver­letzung mit Todes­folge durch Impfen ( § 227 I StGB ). Das ist nämlich mög­li­cher­weise der tiefere Grund, warum unter allen Umständen die Covid-Impfung als Todes­ur­sache aus­ge­blendet wird. Und hier wird es kom­pli­ziert. Beim aktu­ellen “Göt­tinger Organ­spende-Skandal” war es das Problem, dass eine hypo­the­tische Kau­sa­lität mit dem Vorsatz ver­mengt wurde:

Die hypo­the­tische Frage, ob die benach­tei­ligten Pati­enten ohne die Mani­pu­lation der Organ­ver­teilung überlebt hätten (Quasi-Kau­sa­lität), sei eine zu bewei­sende Tat­frage. Sie dürfe nicht mit der Frage ver­wechselt werden, ob der Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätte. Würde man die­selben Anfor­de­rungen an den Vorsatz stellen, ver­engte man den Vorsatz in seinem Wis­sens­element in Unter­las­sungs­fällen auf den dolus directus 2. Grades – das sichere Wissen um den Erfolgs­ein­tritt. Ein bedingter Vorsatz, wonach der Täter den Erfolgs­ein­tritt nur für möglich hält und ihn bil­ligend in Kauf nimmt, wäre nach einer solchen Defi­nition nicht mehr möglich.“

Das bedeutet im Fall Prof. Dr. Lau­terbach und der unter­ge­ord­neten Behör­den­leiter, dass man zwar hypo­the­tisch darüber streiten kann, ob mehr Men­schen gesund überlebt hätten, wenn sie nicht geimpft worden wären oder umge­kehrt. Das kann zurzeit nicht ein­wandfrei belegt werden. Es ändert aber nichts daran, dass weder Ärzte noch Impf­linge nicht aus­rei­chend darüber auf­ge­klärt wurden, welche Risiken sie ein­gehen. Und das ist ins­be­sondere bei diesem Anschreiben des Gesund­heits­mi­nisters Lau­terbach der Fall und begründet mög­li­cher­weise einen bedingen Vorsatz durch Unterlassen.

Das genau ist die Streit­frage um den bedingten Vorsatz. Es bedarf nach dem Urteil der Richter eben nicht des Wissens und wil­lent­lichen In-Kauf-Nehmens der Kör­per­ver­letzung – mög­li­cher­weise mit Todes­folge. Es reicht nach Ansicht der Richter, dass der Täter den Ein­tritt der Kör­per­ver­letzung „nur für möglich“ hält und ihn bil­ligend in Kauf nimmt.

Die Impf­schäden und ‑toten werden nicht mehr lange ver­tuscht werden können. Auch nicht durch Krieg, Inflation und einen kalten, dunklen Kriegs­winter. Wir werden in nicht allzu langer Zeit sehen, was wirklich geschehen ist und was die Ergeb­nisse sind. Die Auf­ar­beitung der ganzen Vor­gänge wird nicht leicht sein. Aber sie wird kommen. Und, liebe Poli­tiker, „die da oben“ werden Euch nicht helfen."

Quelle: Niki Vogt (Die Unbestechlichen)

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