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Petition: Regionale Lärm-Umweltzonen für Erholungsgebiete

Archivmeldung vom 11.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Luftverschmutzung, Lärm, Unfälle: Der Steuerzahler begleicht die Rechnung. Bild: Allianz pro Schiene e.V.
Luftverschmutzung, Lärm, Unfälle: Der Steuerzahler begleicht die Rechnung. Bild: Allianz pro Schiene e.V.

Eine Bundestags-Petition zur Einrichtung regionaler Lärm-Umweltzonen für Erholungsgebiete ist jetzt vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages als öffentliche Petition zugelassen worden und steht ab sofort auf der Website des Petitionsausschusses zur Mitzeichnung bereit.

Die Petition, die nun von möglichst vielen Mitzeichnern unterstützt werden muss, fordert niedrigere, effektive und nicht umgehbare Lärmgrenzwerte in zukünftig als Lärm-Umweltzonen ausgewiesenen Erholungsgebieten. Petent ist die Lärmschutzinitiative "www.rettet-die-stille.de".

Die Petition richtet sich ausdrücklich nur gegen besonders laute Fahrzeuge (zum Beispiel hochtourige Motorräder, Sportwagen mit absichtlich lauten Sport-Auspuffanlagen, Quads, Powerboote oder lautstarke Fluggeräte), die in Beschleunigungsphasen, Hochgeschwindigkeitsfahrten bzw. bei Steigflügen oder in niedriger Flughöhe außergewöhnlich laute, aber eigentlich vermeidbare Dezibel-Werte ausstrahlen.

Diese Fahrzeuge dürfen heute - auch ohne verbotene Manipulationen an der Technik - allein aufgrund löchriger oder veralteter Lärmschutzvorschriften, aufgrund von teilweise unerklärlichen EU-Typenzulassungen oder aufgrund von Bestandsschutz so laut sein, dass ganze Gegenden, Täler, Bergstraßen oder Seen in Erholungsgebieten lärmverschmutzt und damit entwertet werden.

Dadurch verlieren viele Erholungsgebiete ihren Charakter als Erholungs- und letzte Rückzugsmöglichkeit vor dem zunehmenden Lärm, was letztlich auch zu lärmbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen führt.

So gelten z.B. für Motorräder ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h überhaupt keine Lärmgrenzwerte. Und bestehende Lärm-Grenzwerte und Messmethoden bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h sind aufgrund intensiver Lobbyarbeit der Hersteller so definiert, dass sie - ähnlich des VW-Abgas-Skandals - von den Herstellern mit einfachsten, allerdings legalen Tricks umgangen werden können.

Es sind, anders als oft behauptet, deshalb nicht nur einige "schwarze Schafe", die an ihren Maschinen manipulieren, sondern es handelt sich hier schlicht um ein systematisches Versagen der Lärmschutzvorschriften. Dies sollte zumindest bei besonders lärmsensiblen Erholungsgebieten nicht länger toleriert werden.

Wenn es Lärm-Umweltzonen gibt, dann würden Fahrzeuge analog zu den bereits bestehenden Abgas-Umweltplaketten bei der Zulassung (und nachfolgend dann regelmäßig bei den periodischen Hauptuntersuchungen) bei Erreichen der verschärften Grenzwerte eine Umwelt-Lärmplakette erhalten, die ihnen das Befahren bzw. Überfliegen der Lärm-Umweltzonen gestattet.

Auch Bestandsfahrzeuge müssen - analog zur Abgas-Umweltplakette - die Plakette vorweisen.

Die Analogie zur Abgas-Umweltplakette zeigt auch, dass sich Lärm-Umweltzonen praktisch umsetzen lassen und zudem mit geltendem EU-Wettbewerbsvorschriften in Einklang gebracht werden können.

Ohne verschärfte Lärmschutzgrenzwerte ist eine Lösung des Problems nicht zu erwarten, ganz im Gegenteil, für viele Sportwagen- oder Motorradfahrer gilt das Motto "je lauter, desto besser".

Motorrad-Hersteller berichten übereinstimmend, dass leise Motorräder oder leise Auspuffanlagen sich schlicht nicht verkaufen. Weil die Einsicht dieser Fahrzeugführer nicht gegeben ist, muss der Staat oder die EU regulativ eingreifen.

Die Einrichtung von Lärm-Umweltzonen würde mit der Zeit auch zu einer Lärmreduzierung außerhalb von Erholungsgebieten führen, weil getrieben durch die Nichtbefahrbarkeit der Erholungsgebiete, die Fahrzeugführer in Zukunft vielleicht doch vermehrt leisere Fahrzeuge nutzen würden.

Die Petition kann mit dem Suchbegriff "66701" auf epetitionen.bundestag.de leicht gefunden werden. Dort kann dann gleich online mitgezeichnet werden. Es werden 50.000 Mitzeichner benötigt, um der Petition Nachdruck zu verleihen.

Die Initiatoren der Petition möchten alle Befürworter eines effektiveren Lärmschutzes in Erholungsgebieten dafür gewinnen, die Petition zu unterzeichnen und gleichzeitig die Petition über die sozialen Medien bei möglichst vielen bekannt zu machen.

Quelle: Rettet die Stille (ots)

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