Klingbeil will Zollämtern Zugriff auf Polizeidatenbank gewähren

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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will den Zollämtern im Kampf gegen Schwarzarbeit Zugriff auf das Polizeiliche Informationssystem (INPOL) ermöglichen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Gesetz zur "Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung" hervor, über den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe berichtet.
"Nur durch das Zusammenführen aller relevanten Tat- und
Täterinformationen der beteiligten Ermittlungsbehörden können
Zusammenhänge erkannt und Ermittlungen effektiv durchgeführt werden",
heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein Verzicht auf einen
Informationsaustausch wäre demnach ein Rückschlag für Zoll und Polizei
im Kampf gegen systematischen Steuerbetrug. Bisher würden Abfragen durch
die Schwarzarbeit-Bekämpfer des Zolls nur "schriftlich oder telefonisch
über die Lagedienste und Sprechfunkzentralen der Zollverwaltung"
funktionieren. Auch auf Daten der Finanzbehörden und der Sozialämter
sollen die Zollbeamten künftig Zugriff bekommen.
Neben der
"Etablierung eines operativen Informations- und Datenanalysesystems"
beim Zoll und einer "stärker risikoorientierte Herangehensweise" will
das Bundesfinanzministerium die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" auch
stärker mit Ermittlungsbefugnissen ausstatten, die in bestimmten Fällen
von der Staatsanwaltschaft an die Zollbeamten übertragen werden können.
Die
Bundesregierung erwartet durch das Gesetz "für die Haushalte von Bund,
Ländern und den Sozialversicherungen erhebliche Mehreinnahmen", heißt es
in dem Gesetzentwurf. Mit rund 858 Millionen Euro zusätzlich rechnet
das Finanzministerium demnach bis zum Jahr 2029. Vor allem die
Sozialversicherungsträger können demnach mit enormen Zuwächsen durch
effizientere Ermittlungen rechnen. Die Länderhaushalte würden jährlich
um rund 59 Millionen Euro entlastet - vor allem die örtliche Justiz,
heißt es in dem Gesetzentwurf, der seit dieser Woche in der Abstimmung
mit anderen Ministerien ist.
Bereits Anfang Juni hatte Klingbeil
schärfere Maßnahmen im Kampf gegen Schwarzarbeit, Geldwäsche und
Finanzkriminalität angekündigt. Auch die vorherige Bundesregierung von
SPD, Grünen und FDP hatte Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, die am
Ende jedoch nicht umgesetzt worden waren.
Die Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben im Jahr 2024 einen Gesamtschaden von
rund 766 Millionen Euro aufgedeckt. 2024 leitete der Zoll 97.000
Strafverfahren und 50.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ein.
"Wer
schwarzarbeitet oder arbeiten lässt, zahlt weder Steuern noch
Sozialabgaben", heißt es in dem Gesetzentwurf. Schwarzarbeit schade der
deutschen Wirtschaft und untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Quelle: dts Nachrichtenagentur