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Hört, hört: Lärmschutz ist machbar!

Archivmeldung vom 29.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Verwendung von Gehörschutz Bild: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Fotograf: Sonja Werner
Verwendung von Gehörschutz Bild: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Fotograf: Sonja Werner

Zum Tag gegen Lärm am 28. April unter dem Motto "Immer noch zu laut!?" wirbt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) dafür, die empfindlichen Hörorgane sorgsam zu schützen. Die BG BAU kümmert sich um die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, darunter auch die Lärmschwerhörigkeit.

Doch Belastungen mit Lärm lassen sich senken: ob mit geräuschreduzierten Fahrzeugen und Maschinen oder Schallschutzmaßnahmen. Zudem fördert die BG BAU einen angepassten Gehörschutz mit Arbeitsschutzprämien.

Überall im Alltag begegnen wir Lärm, nicht zuletzt am Arbeitsplatz kann es laut werden. Doch mit den richtigen Schutzmaßnahmen lässt sich Lärm wirksam eindämmen. Das ist eine gute Nachricht, denn: Ein geschädigtes Gehör kann sich nicht mehr regenerieren.

In der Bauwirtschaft haben mehr als ein Drittel aller anerkannten Berufskrankheiten Hörschäden als Ursache. Allein im Jahr 2019 betrugen die Kosten der BG BAU für Heilbehandlungen, Rehabilitationen und Renten an Lärmgeschädigte 18 Millionen Euro. Deshalb informiert die BG BAU über lärmarme Arbeitsverfahren und Schallschutzmaßnahmen. "Am wirkungsvollsten ist es, den Lärm schon am Entstehungsort zu mindern, um nachhaltige Lösungen zu erreichen", sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. Dazu gibt es entsprechende Regelungen: Ab einer Schallstärke von durchschnittlich 85 dB(A)[1] über acht Stunden oder einem Spitzenschalldruckpegel von 137 dB(C)[2] müssen Arbeitsplätze als Lärmbereiche gekennzeichnet werden. Dort müssen technische oder - nachrangig - organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Das heißt, Unternehmen müssen etwa lärmgeminderte Maschinen und Werkzeuge, wie schallreduzierte Baustellenkreissägen, einsetzen.

Wenn keine technischen und organisatorischen Mittel eingesetzt werden können, müssen Unternehmen persönliche Schutzausrüstung - also Gehörschutz - bereitstellen. Bei einer tagesdurchschnittlichen Lärmbelastung von 85 dB(A) müssen die Beschäftigten laut Vibrations- und Arbeitsschutzverordnung den bereitgestellten Gehörschutz tragen. Arenz: "Die Anschaffung von Otoplastiken, die angenehmer zu tragen sind als Kapselgehörschützer oder Stöpsel, bezuschusst die BG BAU sogar mit Arbeitsschutzprämien. Wichtig ist uns, alle Beschäftigten in der Baubranche dafür zu sensibilisieren, wie wirksam wir uns heute dauerhaft gegen Lärm schützen können."

Der Tag gegen Lärm - International Noise Awareness Day - findet seit 1998 in Deutschland statt. Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e. V. bündelt als Initiatorin dieses Aktionstages die Aktivitäten mehrerer angeschlossener Partnerorganisationen. "Der Tag gegen Lärm ist seit Jahren ein wichtiger Bestandteil unserer Präventionsarbeit", erklärt Arenz: "Wenn Lärmschutz im alltäglichen Handeln ernstgenommen wird, können Gehörschäden gar nicht erst auftreten".

Weitere Informationen

  • [1] dB(A) = Dezibel gemessen in der Frequenzbewertung A.
  • [2] dB(C) = Dezibel gemessen in der Frequenzbewertung C.

Quelle: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (ots)

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