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Datenschützer bemängeln eklatante Verstöße bei Sammelbestellungen von Schultaschenrechnern

Archivmeldung vom 21.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundesweit tätige Internet-Handelsplattformen von Schul-Taschenrechnern fordern Lehrer nach Recherchen von NDR Info offenbar systematisch zu Verstößen gegen Datenschutz- und Schulgesetze auf. So bietet der Betreiber der Seite "Taschenrechner.de" mit Sitz in Lübeck Pädagogen im Rahmen eines so genannten Bequemzahlungsverfahrens die komplette Abwicklung der Bestellung an. Nach Angaben des Händlers auf seiner Internetseite ist dafür zunächst die Übermittlung der "alphabetisch sortierten Namensliste aller Schüler der betreffenden Jahrgangsstufe" notwendig - auch wenn gar nicht alle Schüler bei der Sammelbestellung mitmachen.

Nach Einschätzung des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten, Thilo Weichert, liegt dabei ein "eklatanter Datenschutzverstoß" vor. "Die Lehrer werden animiert, Daten von Schülerinnen und Schüler weiterzugeben. Das ist nach dem Datenschutzrecht nicht erlaubt", sagt Weichert. Eine Übermittlung solcher Daten sei nur statthaft, wenn eine explizite, schriftliche Einwilligung für jeden einzelnen Schüler vorläge, so Weichert weiter. Helmut Siegmon, Vorsitzender des Philologenverbandes Schleswig-Holstein, hält das Verfahren des Händlers für "unseriös": "Solche Listen verschicken - das ist ausgeschlossen, das darf ein Lehrer nicht tun. Deswegen ist diese Aufforderung nicht in Ordnung."

Betreiber von "Taschenrechner.de" ist die Böttcher Datentechnik GmbH mit Sitz in Lübeck. Der Taschenrechner-Hersteller "Texas Instruments" führt das Unternehmen auf seiner Internetseite als einen von zwei Vertrags-Schulhändlern in Deutschland auf. Geschäftsführer Detlef Böttcher, sagte er zu von NDR Info, dass ein Datenschützer das bundesweit angewandte "Bequemzahlungsverfahren" vor längerer Zeit überprüft habe. Er räumte ein, dass sein Unternehmen nicht kontrolliere, ob Lehrer vor der Listenweitergabe eine Einverständniserklärung von den Schülern oder den Eltern eingeholt hätten. "Das ist nicht unsere Aufgabe", sagte er.

Datenschützer Weichert will nach Informationen von NDR Info Sanktionen gegen das Unternehmen prüfen. Die Landesschulbehörde in Niedersachsen hat bereits vor mehreren Wochen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Lehrer eingeleitet, der Schülerlisten an "Taschenrechner.de" übertragen hatte. Das Niedersächsische Kultusministerium arbeitet deswegen momentan an neuen Richtlinien für Schüler-Bestellungen. In den Fokus von Datenschützern könnte zudem ein ebenfalls bundesweit tätiger Taschenrechner-Händler aus Thüringen geraten, der im Internet ein vergleichbares "Bequemzahlungsverfahren" anbietet. Je nachdem wie dort die Details der Bestellung aussehen, hält die Behörde dort einen "schweren datenschutzrechtlichen Verstoß" für möglich. Auf Anfrage von NDR Info teilte der Händler mit, er tue alles dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten würden.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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