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Spahn im Ermächtigungs-Wahn - Kläger gesucht!

Archivmeldung vom 15.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Spahn im Ermächtigungs-Wahn - Kläger gesucht!
Spahn im Ermächtigungs-Wahn - Kläger gesucht!

Bild: Impfkritik.de / BMG/Xander Heini (photothek.net) / Eigenes Werk

"Bundesgesundheitsminister Spahn läuft offenbar zunehmend aus dem Ruder. Um den Widerstand gegen seine Willkürherrschaft endlich zu brechen, wendet er jetzt die Ermächtigungsregelungen des Infektions-schutzgesetzes an: Reiserückkehrer aus angeblichen Risikogebieten sollen sich künftig zwangsweise einem sehr fragwürdigen Labortest unterziehen. Kläger gesucht!" Dies berichtet der Impfexperte und Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.

Tolzin weiter: "Am 7. August 200 trat eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft, wonach jede Person, die aus angeblichen Corona-Risikogebieten nach Deutschland einreist, sich einem Labortest unterziehen muss, um auf eine vorliegende Infektion mit SARS-CoV-2 geprüft zu werden.

Dazu wendet Spahn Ermächtigungsregelungen des Infektionsschutzgesetzes an. Diese sind eigentlich für äußerste Notfälle vorgesehen, nicht aber für ein Virus, das nicht schlimmer ist als ein Grippevirus und für den es noch nicht einmal einen verlässlichen Labortest gibt. Es ist absehbar, dass ein Teil der betroffenen Reisenden sich gegen eine solche fragwürdige Untersuchung verwehren wird und mit Gewalt dazu gezwungen werden müssen. Eile tut also not.

Wir suchen Betroffene, die bereit sind, sich an einer Musterklage zu beteiligen.

Bitte senden Sie unter folgenden Voraussetzungen eine Email an [email protected]

  1. Sie können Ihre Betroffenheit z. B. durch die Kopie einer Reise- oder Hotelbuchung belegen
  2. Sie sind bereit, Schriftverkehr zeitnah zu beantworten und an einer gerichtlichen Anhörung teilzunehmen
  3. Sie sind bereit, einen Eigenanteil des Kostenrisikos selbst zu tragen

Für den Fall, dass Sie das Kostenrisiko gänzlich selbst übernehmen können, empfehle ich die direkte Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Dr. Uwe Lipinski.

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin

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