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Landgericht Braunschweig verurteilt VW zur Rücknahme eines Tiguan

Archivmeldung vom 23.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
VW Tiguan, ein Kompakt-SUV, wie sie in Europa hauptsächlich verkauft werden. Bild: Lothar Spurzem / wikipedia.org
VW Tiguan, ein Kompakt-SUV, wie sie in Europa hauptsächlich verkauft werden. Bild: Lothar Spurzem / wikipedia.org

Das Landgericht Braunschweig hat am 29.12.2016 unter dem Az. 6 O 58/16 ein Urteil gegen die Volkswagen AG auf Rücknahme eines VW Tiguan erlassen. Das Urteil richtet sich gegen VW direkt und nicht gegen einen Vertragshändler. Soweit ersichtlich handelt es sich dabei neben dem Urteil des Landgerichts Hildesheim, 3 O 139/16 erst um das zweite Urteil, welches gegen die Volkswagen AG direkt ergangen ist. Soweit ersichtlich wurde erstmals die Volkswagen AG aus einem geschlossenen Kaufvertrag verurteilt.

Der Kläger hatte im August 2012 von der Volkswagen AG (nicht von einem Vertragshändler!) einen VW Tiguan gekauft, in dem der Dieselmotor EA 189 verbaut ist. Die Volkswagen AG wurde unter Fristsetzung aufgefordert, den Mangel zu beheben. Mit Schreiben vom 09.12.2015, als noch nicht nachgebessert war, erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Volkswagen AG erkannte diesen nicht an und verwies den Kläger auf den Klageweg. Deshalb erhob der Kläger bei dem Landgericht Braunschweig Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 60.693 Kilometer.

Das Landgericht Braunschweig gab der Klage nunmehr im Wesentlichen statt. Es urteilte, dass dem Kläger ein Rücktrittsrecht zusteht. Ein Sachmangel liegt nach Ansicht des Landgerichts Braunschweig bereits deshalb vor, weil das Fahrzeug ein Software-Update durchlaufen muss, um insbesondere die entsprechenden Auflagen des Kraftfahrt-Bundesamtes zu erfüllen um dadurch die Gefahr zu vermeiden, die Betriebserlaubnis zu verlieren. Der Rücktritt aufgrund dieses Mangels sei begründet. Insbesondere sei der Mangel nach Ansicht des Landgerichts in Braunschweig nicht unerheblich. Der erhebliche zeitliche Aufwand für die Beseitigung des Mangels spreche deshalb eindeutig dagegen, dass die Pflichtverletzung der Volkswagen AG unerheblich ist. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Verwendung der Software bewusst erfolgt war, weshalb es einen Widerspruch darstelle, den Mangel vorsätzlich herbeizuführen und andererseits die Pflichtverletzung als unerheblich zu bezeichnen. Unter Berücksichtigung einer Gesamtkilometerlaufleistung von 350.000 km zog das Landgericht Braunschweig eine Nutzungsentschädigung i.H.v. 6469,37 EUR von dem ursprünglichen Kaufpreis ab.

Neben dem erst kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Hildesheim ist nunmehr ein weiteres Urteil gegen VW, dieses mal sogar vor dem "Heimatgericht" in Braunschweig.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal mehr als 30.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits mehr als 1.000 ca. 1.500 Klagen erhoben. Es sind zwischenzeitlich zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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