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BGH: Airlines dürfen Zahlung des Flugpreises bei Buchung verlangen

Archivmeldung vom 16.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Luftfahrtunternehmen dürfen die Zahlung des Flugpreises bei der Flugbuchung verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag. Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig ist, stelle keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar, hieß es zur Begründung des Urteils.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen zwei Airlines und den Betreiber einer Internetplattform, auf der dieser Flugbeförderungsdienstleistungen anbietet, geklagt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird das Insolvenzrisiko auf den Kunden abgewälzt. Zudem verliere der Kunde das Druckmittel, Geld zurückzubehalten, um die versprochene Leistung durchzusetzen.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) begrüßte das Urteil. "Das ist ein Sieg für den Verbraucher", so BDL-Präsident Klaus-Peter Siegloch. Durch die Zahlung des Tickets bei der Buchung werde den Fluggesellschaften die nötige Planungssicherheit gegeben, um effizient zu arbeiten: Effizient im Sinne des Verbrauchers, der dadurch von Frühbucherrabatten und günstigen Preisen profitieren könne, und effizient im Sinne der Umwelt. Denn so könnten Airlines eine möglichst hohe Auslastung ihrer Maschinen erzielen, was wiederum zu einer höheren Energieeffizienz und einer besseren Öko-Bilanz des Fluges führe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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