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Oberlandesgericht kippt "Knipsgebühr" für Potsdamer Schlösser

Archivmeldung vom 18.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) hat die sogenannte Knipsgebühr für Potsdamer Kulturdenkmäler gekippt.

In einem Berufungsverfahren wiesen die Richter am Donnerstag Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) gegen zwei Fotoagenturen und einen Fotografen auf Unterlassung und Schadenersatz ab, wie eine Gerichtssprecherin in Brandenburg/Havel mitteilte.

Hintergrund:

Das Potsdamer Landgericht hatte Ende 2008 Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg gegen mehrere Fotoagenturen auf Unterlassung und Schadenersatz stattgegeben. Demnach dürfen Bildagenturen die Potsdamer Welterbestätten nur noch mit Genehmigung ablichten und kommerziell verwerten. Nur private und tagesaktuelle Pressefotos sowie vom öffentlichen Raum aus gemachte Bilder seien gebührenfrei.

Quelle: premiumpresse

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