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Urteil: Fälschungsrisiko liegt bei Banken

Archivmeldung vom 22.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Wer von nahen Angehörigen betrogen wird, hat gute Chancen, den Schaden von seiner Bank ersetzt zu bekommen. Ein dementsprechendes Urteil wurde kürzlich vom Landgericht Bonn (Az.: 3 O 192/05) gefällt.

Eine 79-jährige Frau wurde von ihrem Enkel um insgesamt 21.600,- Euro betrogen. Er hatte seiner Großmutter den Personalausweis entwendet und ihre Unterschrift auf Scheckvordrucken und einer Kontovollmacht gefälscht. In verschiedenen Bankfilialen hob er so Beträge zwischen 5.000,- und 20.000,- Euro ab.

Das Landgericht Bonn entschied, dass die Bank ihrer Kundin den Schaden ersetzen müsse. Die Großmutter habe sich nichts vorwerfen zu lassen, denn mit einem betrügerischen und stehlenden Enkel müsse man nicht rechnen. Die Bank müsse sich den Schaden jetzt von dem illoyalen Enkelsohn ersetzen lassen und ihn notfalls verklagen. Der Enkel wurde wegen Urkundenfälschung und Betrugs zu einer Geldstrafe von 5.400,- Euro verurteilt.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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