Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Kaffee im Büro: Mitarbeiter müssen für Strom zahlen

Kaffee im Büro: Mitarbeiter müssen für Strom zahlen

Archivmeldung vom 22.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kaffeemaschine: Mitarbeiter müssen Strom zahlen. Bild: pixelio.de, pauline
Kaffeemaschine: Mitarbeiter müssen Strom zahlen. Bild: pixelio.de, pauline

Die 240 Rathaus-Mitarbeiter der Stadt Werdohl im Osten des Märkischen Sauerlands in Nordrhein-Westfalen müssen ab sofort vier Euro im Monat für die Nutzung von Kaffeemaschinen und Wasserkochern an ihren Arbeitgeber abdrücken. Das hat das zuständige Arbeitsgericht Iserlohn entschieden. Hintergrund ist eine Klage eines Mitarbeiters, der dem Personalrat der Stadt Werdohl angehört, die abgelehnt wurde.

"Rein rechtlich gesehen, obliegt dem Arbeitgeber das Weisungsrecht. Zudem hat die Stadt Werdohl im gegenständlichen Fall streng genommen die Macht über die Arbeitsmittel. Denn obgleich Arbeitnehmer aus arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten her das Recht auf Grundversorgung am Arbeitsplatz haben, besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf Kaffee", so Arbeitsrechtsexperte Peter Groll gegenüber pressetext.

Der Richter argumentiert, dass die Stadt nicht dazu verpflichtet ist, die Nutzung elektrischer Geräte im Büro zu erlauben, sondern könne sie komplett untersagen. Kläger Ingo Müller stößt das auf: "Kein Wort über Mitbestimmungsrechte, kein Wort über die Arbeitsstättenrichtlinien", lässt er sich von der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zitieren. Personalchef Michael Grabs: "Bei der Erfüllung unserer Sparziele müssen wir alle Beteiligten mitnehmen."

4.500 Euro Kostenersparnis

Ob die Entscheidung fernab ihrer juristischen Korrektheit für ein gutes Arbeitsklima sorgen wird, bleibt fraglich. "Gerade wenn es um die Verwendung von Steuergeldern geht, entscheiden viele Gerichte ohne großes Entgegenkommen - auch wenn sich das Urteil im aktuellen Fall womöglich kontraproduktiv auf die Motivation der Mitarbeiter der Behörde auswirkt", erklärt Jurist Groll. Die Stadt Werdohl hingegen freut sich über rund 4.500 Euro Kostenersparnis.

Kritik zur ungeliebten Stromkostenpauschale hagelt es vonseiten der Gewerkschaftsvertreter. Jana Holland, Gewerkschaftssekretärin von ver.di Südwestfalen: "Ich bin empört darüber, dass die Stadt den Mitarbeitern diese Kosten aufdrückt. Darf Werdohl Strom an seine Mitarbeiter verkaufen?" Dass der Richter keine Verhandlung zugelassen und der Gerichtstermin in 20 Minuten vorbei war, hält die Gewerkschafterin indes für indiskutabel.

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte zugang in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige