Datenleck bei Mastercard: Verbraucher erhält 1000 Euro Schadensersatz
Ein weiteres Urteil im Datenschutzrecht zugunsten der Verbraucher: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat vor dem Amtsgericht Augsburg ein rechtskräftiges Urteil gegen Mastercard Europe erstritten. Mastercard wurde zur Zahlung von 1.000 EUR immateriellem Schadensersatz verurteilt, nachdem sensible Kundendaten über das Bonusprogramm "Priceless Specials" an Unbefugte gelangt sein sollen. Zudem muss Mastercard auch für künftige materielle Schäden aufkommen, die durch den Datenschutzverstoß entstehen.
Das Urteil (Az. 73 C 3964/24 vom 18.03.2025) ist rechtskräftig - Mastercard legte keinen Einspruch ein. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet von Datenlecks betroffenen Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im DSGVO-Online-Check an. Hier werden die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Unsere Kanzlei hat bereits in vergleichbaren Fällen - etwa beim großen Facebook-Datenleck - Schadensersatzbeträge von bis zu 3.000 Euro erfolgreich für Mandanten durchgesetzt.
Amtsgericht Augsburg sieht klaren Datenschutzverstoß beim Mastercard-Datenleck
Im August 2019 kam es nach verschiedenen Medienberichten beim Mastercard-Bonusprogramm "Priceless Specials" zu einem massiven Datenleck. Über eine öffentlich zugängliche Datenbank sollen personenbezogene Informationen von mehr als 90.000 Kunden einsehbar gewesen sein - darunter Namen, Geburtsdaten, Anschriften, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und teilweise auch Kreditkartendaten. Mastercard beendete das Bonusprogramm, wies jedoch jede Verantwortung zurück und soll nach Medienberichten außergerichtlich in vielen Fällen nur pauschale Entschädigungen von bis zu 300 EUR angeboten haben - gegen Unterzeichnung einer Stillschweigevereinbarung. Dr. Stoll & Sauer fasst das bemerkenswerte Urteil zum Mastercard-Datenleck am Amtsgericht Augsburg zusammen:
Fazit zum Mastercard-Datenleck: Verbraucherrechte jetzt durchsetzen
Datenlecks wie bei Mastercard sind keine Bagatellen, wie gerade der vorliegende Fall mit Identitätsdiebstahl beweist. Das Augsburger Urteil ist das erste uns bekannte verbraucherfreundliche Urteil im Zusammenhang mit dem Mastercard-Datenleck. Zuvor hatten das LG Karlsruhe und das OLG Stuttgart Schadensersatzklagen abgewiesen. In einem Verfahren vor dem OLG Stuttgart (Az. 4 U 17/22) wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zwar zugelassen, die Klägerin zog jedoch überraschend zurück - ein Musterurteil blieb daher aus. Erst das nun rechtskräftige Urteil des AG Augsburg schafft erstmals klare Verhältnisse. Verbraucher können auf Entschädigung pochen, auch wenn der Schaden nicht körperlich oder materiell ist. Jetzt handeln: Kostenlose Ersteinschätzung im DSGVO-Online-Check sichern - und Schadensersatz bei einem Datenleck geltend machen. Dr. Stoll & Sauer kämpft für die Rechte von Verbrauchern.
BGH und EuGH erleichtern Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben sich zuletzt verbraucherfreundlich zu Datenschutzverletzungen positioniert.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)