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OLG: Bank muss Kunden aktiv über unwirksame AGB informieren

Freigeschaltet am 21.07.2025 um 11:40 durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Bank verpflichtet ist, ihre Kunden aktiv über die Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Im konkreten Fall geht es um eine Regelung, die Verbraucher zur Zahlung eines Verwahrentgelts für Spareinlagen verpflichtet, teilte das Gericht am Montag mit. Die Bank muss die betroffenen Kunden demnach per Post oder E-Mail anschreiben.

Die Bank war zuvor vom Bundesgerichtshof rechtskräftig verurteilt worden, die umstrittene Klausel nicht mehr zu verwenden. Der aktuelle Beschluss betrifft nun die Folgenbeseitigung. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass viele Kunden, insbesondere ältere Menschen, die Information möglicherweise nicht online wahrnehmen würden.

Die Bank hat zwei Monate Zeit, die Kunden nach Erhalt einer pseudonymisierten Kontaktliste zu informieren. Betroffen sind nur Kunden mit klassischen unbefristeten Spareinlagen, in deren Verträgen die unwirksame Klausel enthalten war. Die Pflicht gilt auch für Fälle, in denen die Bank sich auf Verjährung berufen könnte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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