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Bürgschaften sind bei Überforderung des Bürgen nichtig /

Archivmeldung vom 24.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt erklärt Bürgschaften von Ehepartnern unter bestimmten Umständen für nichtig. So liege ganz klar eine finanzielle Überforderung des Bürgen vor, wenn er nicht einmal die Zinsen für ein Darlehen aufbringen kann.

In dem Fall einer Ehefrau, die bei einem eigenen Einkommen von rund 700 Euro monatlich die Bürgschaft für über 200.000 Euro übernommen hatte, erklärte das Gericht den Bürgschaftsvertrag für sittenwidrig und damit nichtig. Der Bank wurde von den Richtern vorgehalten, die emotionale Bindung zwischen der Bürgin und ihrem Ehemann ausgenutzt zu haben.

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