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Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

Archivmeldung vom 04.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der 31. Dezember dieses Jahres ist ein wichtiger Stichtag für viele, die in der ehemaligen DDR gearbeitet haben. Denn an diesem Tag läuft die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben aus Zeiten vor 1992 aus. Alle Versicherten, die in der ehemaligen DDR gearbeitet haben und bei denen noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt wurde, sollten diese nun umgehend beantragen.

Warum das wichtig ist, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund: "Nur wenn alle Zeiten im Rentenkonto gespeichert sind, kann die Rentenversicherung die Rente in richtiger Höhe berechnen. Da die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus der ehemaligen DDR Ende dieses Jahres ausläuft, kann sonst womöglich der komplette Versicherungsverlauf nicht mehr nachvollzogen werden, wenn die Lohnunterlagen im nächsten Jahr vernichtet werden."

Betroffen sind Versicherte der Geburtenjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben. Also diejenigen ehemaligen DDR-Bürger, die heute zwischen 36 und 65 Jahre alt sind. "Oft fehlt bei diesen Versicherten der Sozialversicherungsausweis, in dem die Versicherungszeiten bis zur Wiedervereinigung eingetragen wurden. Teilweise sind die Angaben im Versicherungsausweis auch unvollständig oder es fehlen für die Rentenberechnung notwendige Angaben."

Der Antrag auf Kontenklärung ist einfach: "Die Antragsunterlagen gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Selbstverständlich gibt es die Formulare auch in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Und die Mitarbeiter in den Auskunfts- und Beratungsstellen helfen natürlich kostenlos beim Ausfüllen der Formulare."

Wer sich telefonisch darüber informieren möchte, wie man eine Kontenklärung beantragt, wendet sich an die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 48 00.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (ots)

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