Frankfurter OLG verbietet Gutscheinaktion von Versandapotheke
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslobung von 10-Euro-Gutscheinen durch eine niederländische Versandhandelsapotheke für unzulässig erklärt. Die Aktion, bei der Kunden bei Einlösung eines E-Rezepts einen Gutschein erhielten, verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Apotheke hatte Gutscheine sowohl für die erste Bestellung über eine
App als auch für die Einlösung von E-Rezepten angeboten. Das Guthaben
konnte teilweise für den Kauf nicht verschreibungspflichtiger
Arzneimittel genutzt werden. Das Gericht sah darin eine unzulässige
produktbezogene Werbung, die den Verbrauch von Arzneimitteln fördere.
Die Höhe der Gutscheine von 10 Euro übersteige auch den Wert einer
"geringwertigen Kleinigkeit", die das Gesetz in solchen Fällen erlaube.
Der
6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte damit ein Urteil des
Landgerichts Frankfurt. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist
nicht anfechtbar (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom
15.5.2025, Az. 6 U 347/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur