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Kameras im Stadion: Erlaubt oder verboten?

Archivmeldung vom 29.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Verbote gibt es viele. Nicht selten sind auch selbstverständliche Dinge und Handlungen damit verbunden. Kaum jemand hat wohl je von einem Halogenlampenverbot etwas gehört und auf Venedigs Brücken existiert sogar ein Verbot stehen zu bleiben. Viele Dinge scheinen selbstverständlich und werden nicht hinterfragt. Auch die Kamera im Stadion zählt zweifelsfrei dazu.

Die Fußballsaison beginnt. Die Karten für den Lieblingsverein sind gesichert. Das Spiel soll möglichst lange in Erinnerung bleiben. Dabei taucht dann doch zwangsläufig die Frage auf, ob Fotografieren im Stadion einfach so erlaubt ist. Stimmt gar das Gerücht, dass im Stadion überhaupt nicht fotografiert werden darf?

Eine Antwort - viele Begründungen

Offiziell ist es tatsächlich so, dass keine Fotos von Spielern und Spielfeld erlaubt sind. Mit einer auffälligen Spiegelreflexkamera ins Stadion zu kommen, dürfte daher schwierig werden. Damit die Fotos fürs Familienalbum gesichert sind, muss die Kamera zunächst einmal ins Stadion und damit an den Ordnern am Eingang vorbei. Dies gelingt nicht jedem Hobbyfotografen. Die Ordner selbst beweisen viel Fantasie, einen Grund dafür zu finden, dass die teure Kamera im Schließfach der Verwahrstelle landet und die Fotos vom Spiel leider ein Traum bleiben.

Nicht selten bekommen Stadionbesucher zu hören, dass Kameras nicht gestattet sind, da davon ausgegangen werden muss, dass diese als Wurfgeschoss missbraucht werden könnten. Einige Ordner räumen ein, dass das Kameraverbot Teil der Stadionordnung ist. Ist dies wirklich der Fall, können die Vereine auf ihrem Hausrecht bestehen und der Zuschauer hat tatsächlich das Nachsehen.

Handy contra Kamera

Handys sind längst zu einem durchaus tauglichen Kameraersatz für klassische Digitalkameras geworden. Die Fotos und Videos via Telefon können sich durchaus sehen lassen und lassen sich auch im Stadion schießen.

Entscheidend ist, was anschließend mit den Bildern passiert. “Wer die Fotos anschließend im Netz veröffentlicht, macht sich strafbar, egal, ob sie in sozialen Netzwerken oder auf einem Blog erscheinen.”, so die Experten von sportwettenradar.de. Die gute Nachricht - Handys im Stadion sind also erlaubt, ganz gleich, ob mit Kamera oder ohne. Fotos via Handy können also geschossen werden. Zunächst ist dies auch völlig legal, sofern es nicht zu einer Veröffentlichung kommt.

Alles was recht ist

In deutschen Stadien herrscht reger Betrieb. In mehr als 90.000 Sportvereinen sind etwa 27 Millionen Menschen organisiert. Beinahe jeder besitzt eine Digitalkamera oder zumindest ein Handy, um bei Veranstaltungen und Turnieren sich selbst oder seine Mitstreiter abzulichten. Dies sollte nicht ohne Einwilligung geschehen, zumindest, wenn es sich um Personenfotos handelt. Einwilligungen müssen dagegen nicht eingeholt werden (§ 23 Absatz 1 Nr.3 KunstUrhG) wenn die Sportveranstaltung als Ganzes abgebildet wird. Sprich, wer den ganzen Fußballplatz mit allen Spielern und Zuschauern ablichtet, dürfte keine Probleme bekommen. Schwierig wird es erst, wenn man sich einzelne Personen heraus greift und sich auf dem Foto nicht mehr klar erkennen lässt, dass es während einer Sportveranstaltung geschossen wurde. Diese könnten sich persönlich angegriffen fühlen und dem Fotografen dadurch rechtliche Probleme bereiten.

Die wichtigsten Fakten auf den Punkt gebracht

  • Sportveranstaltungen als Ganzes dürfen für private Zwecke abgelichtet werden.
  • Einzelne Personen, ganz gleich, ob Spieler oder Zuschauer, dürfen dabei nicht herausgegriffen werden.
  • Die auf Sportveranstaltungen geschossenen Fotos dürfen nur für den Privatgebrauch bestimmt sein.
  • Auf den Fotos muss zu erkennen sein, dass es sich um eine Sportveranstaltung handelt.
  • Es ist nicht erlaubt, im Stadion entstandene Fotos oder Videos im Internet zu veröffentlichen.
  • Bei Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Bundesligaspielen, ist anzunehmen, dass die Zuschauer im Stadion eine konkludente Einwilligung gegeben haben. Darauf verlassen sollte man sich jedoch nicht.

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