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Praxisgebühr für Vorsorgeuntersuchungen Frauenärzte kassieren Patientinnen zu Unrecht ab

Archivmeldung vom 07.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Viele Frauenärzte verlangen zu Unrecht für Vorsorgeuntersuchungen zehn Euro Praxisgebühr. Das zeigt ein Test des ARD-Wirtschaftsmagazins PLUSMINUS (SWR). Vorsorgeuntersuchungen sind gesetzlich von der Praxisgebühr befreit.

Wie PLUSMINUS am Dienstag, 10.4.2007, um 21:50 Uhr im ERSTEN berichtet, hielten sich von insgesamt 30 getesteten Frauenarztpraxen 29 nicht an die Bestimmungen. Schon beim telefonischen Vereinbaren eines Vorsorgetermins bestehen sie auf den zehn Euro Praxisgebühr. Bei ihren Begründungen schrecken viele Arztpraxen auch vor falschen Aussagen nicht zurück. So wird beispielsweise behauptet, bei einer üblichen Vorsorge dürfe der Arzt kein Gespräch mit der Patientin führen. Das Gespräch sei schon eine Extraleistung, und deshalb werde die Praxisgebühr fällig.

Bereits im Jahr 2005 hatte PLUSMINUS vom SWR diesen Missstand aufgedeckt. Die Ärztevertreter rechtfertigten sich damals noch damit, dass die gesetzliche Regelung unklar sei. Was zur Beratung zähle, sei nicht eindeutig definiert. Aufgrund des PLUSMINUS-Berichts schaltete sich das Bundes-Gesundheitsministerium ein und veranlasste eine Überarbeitung der Richtlinie. Seitdem ist klargestellt, dass das Patientengespräch in der gesetzlich geregelten Vorsorge als fester Bestandteil vorgesehen ist und dafür weder ein Extrahonorar noch die Praxisgebühr verlangt werden darf.

Quelle: Pressemitteilung SWR

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